Einstiegsqualifizierung (EQ)
Was bedeutet Einstiegsqualifizierung (EQ)?
Es gibt für Jugendliche, die noch keine Lehrstelle bekommen haben, die Möglichkeit, über ein qualifiziertes Langzeitpraktikum (mit Berufsschulpflicht) in einen Beruf einzusteigen und damit auch eine Brücke in die nachfolgende Ausbildung zu schlagen.
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Wie gestaltet sich die Einstiegsqualifizierung (EQ) inhaltlich?
Die Einstiegsqualifizierung orientiert sich inhaltlich sehr eng an den Ausbildungsinhalten anerkannter Ausbildungsberufe des 1. Lehrjahres.
Die Qualifizierungsbausteine umfassen hierbei bestimmte in sich abgeschlossene einfache Ausbildungsinhalte mit zeitlichen Richtwerten, die je nach betrieblichen und individuellen Erfordernissen um cirka 30 Prozent erhöht bzw. verringert werden können.
Berufsschule im Rahmen einer Einstiegsqualifizierung (EQ)?
Sofern für den geförderten Jugendlichen die gesetzliche Berufsschulpflicht besteht, muss diese auch erfüllt werden. Durch den Besuch der Berufsschule werden dem Jugendlichen auch von Anfang an die theoretischen Inhalte vermittelt.
An wen richtet sich das Angebot der Einstiegsqualifizierung (EQ)?
- vorrangig für Jugendliche unter 25 Jahren, die eine Ausbildung suchen und bis 30. September noch nicht vermittelt wurden
- Jugendliche, die noch nicht in vollem Umfang ausbildungsreif sind
- in begründeten Einzelfällen auch für Personen, die älter als 25 Jahre sind
Beginn, Dauer und Umfang der Förderung?
Die Förderung beginnt jeweils ab dem 1. Oktober für Schulabgänger eines Kalenderjahres.
Ausnahme: Bei Bewerbern, die die allgemeinbildende Schule bereits im Vorjahr oder noch früher verlassen haben, kann die Einstiegsqualifizierung bereits ab 1. August eines Kalenderjahres beginnen (sog. Altbewerber).
Damit eine Förderung erfolgen kann, muss das EQ-Praktikum eine Mindestdauer von sechs Monaten haben. Diese Laufzeit kann bis auf maximal zwölf Monate ausgedehnt werden. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass das EQ jedoch spätestens bis zu Beginn des nächsten Ausbildungsjahres, also dem 31. August beendet sein muss, da man den Praktikanten nach Möglichkeit einen nahtlosen Übergang in eine reguläre Ausbildung im Betrieb ermöglichen möchte.
Da es sich bei der Einstiegsqualifizierung um ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis handelt, erstattet die Agentur für Arbeit dem privaten Arbeitnehmer für die EQ-Vergütung bis zu 247 Euro monatlich, sowie zusätzliche 123 Euro als pauschalierten Anteil am Sozialversicherungsbeitrag. Dies als Zuschuss zur Ausbildungsvergütung.
Der Arbeitgeber trägt die Sach- und Personalkosten des EQ-Praktikums sowie den Beitrag für die Berufsgenossenschaft.
Achtung
Vor Beginn des EQ-Praktikums muss aber auf jeden Fall die Förderfähigkeit des betreffenden Jugendlichen von Seiten Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit abgeklärt/genehmigt sein!
Vorteile für den Betrieb
- Die Betriebe haben den Vorteil, Ihre Nachwuchskräfte im EQ näher und besser kennen zu lernen und können die praktischen Begabungen genauer einschätzen
- Jugendliche können durch das mehrmonatige EQ gezielter an die Erfordernisse einer guten Ausbildung herangeführt werden, wobei zu berücksichtigen ist, dass ein Übergang in ein Berufsausbildungsverhältnis jederzeit möglich ist!
- Für den Betrieb besteht keine Pflicht zur Übernahme in eine Ausbildung. Auch die Anrechnung der gesamten Dauer der Einstiegsqualifizierung auf eine nachfolgende Berufsausbildung erfolgt freiwillig
- Das EQ-Verhältnis endet durch die Befristung zum Zeitablauf (ohne Kündigung)
Vorteile für den EQ-Praktikanten:
- Kennenlernen der Arbeitsrealität und die Anforderungen dieses Betriebes
- Unabhängig von den bisherigen Schulnoten kann der EQ-Praktikant seine Stärken und sein Interesse für diesen Beruf zeigen
Qualifizierungszeugnis und Zertifikat der Handwerkskammer?
Die Jugendlichen erhalten am Ende der erfolgreich absolvierten EQ ein betriebliches Zeugnis.
Die Handwerkskammer stellt auf Antrag ein Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme an der EQ aus.
Qualifizierungsbausteine (Lehrinhalte/Anlage zum EQ-Vertrag)
(nachfolgende PDFs, jeweils cirka 30 kB)
- Anlagenmechaniker/in für SHK
- Augenoptiker/in
- Ausbaufacharbeiter/-in
- Automobilkaufmann/-frau
- Bäcker/-in
- Bauten- und Objektbeschichter/in
- Kaufmann/-frau für Büromanagement
- Dachdecker/in
- Drucker/-in
- Einzelhandelskaufmann/-frau
- Elektroniker/in
- Fachverkäufer/in im Lebensmittelhandwerk
- Fahrzeuglackierer/in
- Feinwerkmechaniker/in
- Fleischer/in
- Fliesen-, Platten- u. Mosaikleger/-in
- Fotograf/-in
- Fotomedienfachmann/-frau
- Friseur/in
- Gebäudereiniger/in
- Gerüstbauer/-in
- Glaser/-in
- Holzfachwerker/-in
- Informationselektroniker/in
- Karosserie-/Fahrzeugbaumechaniker/in
- Kfz-Mechatroniker/in
- Kfz-Servicemechaniker/in
- Klempner/in
- Konditor/in
- Kosmetiker/-in
- Land- und Baumaschinenmechaniker/in
- Maler/-in
- Maßschneider/in
- Maurer/in
- Mechatroniker/-in für Kältetechnik
- Mediengestalter/-in
- Metallbauer/in
- Ofen-/Luftheizungsbauer/-in
- Orthopädieschuhmacher/-in
- Raumausstatter/in
- Sattler/-in
- Schilder-/Lichtreklamehersteller/-in
- Steinmetz/in
- Straßenbauer/in
- Textilreiniger/-in
- Verkäufer/in
- Zahntechniker/in
- Zerspanungsmechaniker/in
- Zweiradmechaniker/in