analisi, budget, calcolatore, calcolo, contabile, controllo, costo, credito, dichiarazione dei redditi, edizione, equilibrio, finanziamento, finanziario, imposta sul reddito, imposte, interesse, investimento, investire, ir, iva, liquidazione, liquidità, matita, rossa, pianificazione, prendere, rapporto, annuale, redditività, responsabilità, ricavi, risparmio, statistica, svalutazione, tassa, tester, tributo, vendita, vincente
pfpgroup - Fotolia

Finanzierung und Fördermöglichkeiten

Öffentliche Fördermittel

Die Finanzierung der Neugründung oder der Übernahme eines Handwerksbetriebes wird von Bund und/oder Land in Form von zinsgünstigen Darlehen gefördert. Diese Darlehen werden bei Banken oder Sparkassen beantragt. Die Kreditinstitute refinanzieren die von ihnen ausgereichten Mittel bei öffentlichen Förderbanken. Die wichtigsten Institute sind hier für Bayern die LfA Förderbank Bayern und für den Bund die KfW-Bankengruppe.



Gründungszuschuss

Darüber hinaus kann eine Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit unter bestimmten Voraussetzungen durch den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit gefördert werden.



Vorgründungs- und Nachfolgecoaching

Möchten Sie sich bereits vor der Gründung (vor Gewerbeanmeldung beziehungsweise Betriebsübernahme) von einem freiberuflichen Berater (also nicht vom Berater der Handwerkskammer oder zusätzlich dazu) begleiten lassen, kann auch das gefördert werden. Hierfür bietet das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie das sogenannte Vorgründungs- und Nachfolgecoachings Bayern an. Zu beantragen ist dieses Beratungsprogramm für Existenzgründer und Betriebsübernehmer über die Handwerkskammer vor Ort.



Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

Ähnliches gibt es für bereits gegründete junge Unternehmen, das sind solche, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht länger als ein Jahr bestehen, vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter der Bezeichnung Förderung von Unternehmensberatungen für KMU. Das Förderprogramm ist ausschließlich online zu beantragen, erfordert aber vorab auch den Kontakt zu Ihrer Handwerkskammer.



 Zu beachten ist:

  • Alle diese Fördermittel müssen rechtzeitig, das heißt noch vor Vorhabensbeginn beantragt werden (Vorbeginnklausel).
  • Auf die Gewährung der staatlichen Gründungsförderung besteht außerdem kein Rechtsanspruch.
  • Der Existenzgründer muss nachweisen, dass sein Vorhaben eine dauerhafte und tragfähige Existenzgrundlage bietet. Dies geschieht am Besten durch die Vorlage eines Businessplans.


 

 Ansprechpartner

Informieren Sie sich über die Fördermöglichkeiten Ihres Gründungs- oder Übernahmevorhabens bei Ihrem Betriebsberater vor Ort.