Bekanntmachung über Öffentliche Zustellung
Die folgenden Benachrichtigungen betreffen Dokumente, welche den in der Liste aufgeführten Betrieben öffentlich zugestellt werden. Hierdurch werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Betriebsnummer/ Aktenzeichen | Betriebsname | Letzte bekannte Anschrift | Datum des Bescheids | Bekanntmachungs-datum | Sachbearbeiter, Raumnummer | Inhalt des Bescheids |
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Aktuell sind keine Benachrichtigungen vorhanden.
Die Öffentliche Zustellung erfolgt in den hier genannten Fällen, da der Aufenthaltsort des Empfängers nicht bekannt ist; bei juristischen Personen, weil die Zustellung nicht möglich ist. Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Die Internetseite www.hwkno.de ist von der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz allgemein bestimmt für Bekanntmachungen von Benachrichtigungen gem. Art. 15 Abs. 2 S. 1 BayVwZVG. Der Bescheid kann eingesehen werden bei der Kammerhauptverwaltung in Passau. Sachbearbeiter und Raumnummer sind der Tabelle zu entnehmen.
Die Benachrichtigung ergeht durch folgende Behörde:
Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz
Kammerhauptverwaltung Passau
Nikolastraße 10
94032 Passau
Tel. 0851 5301-0
Fax 0851 5301-222
Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz
Kammerhauptverwaltung Regensburg
Ditthornstraße 10
93055 Regensburg
Tel. 0941 7965-0
Fax 0941 7965-222