
Teilnahmebedingungen für Kurse und Seminare
Auf schnelle Fragen, gib langsame Antwort
(Sprichwort)
I. Grundlagen der Teilnahme
Die Handwerkskammer behält sich vor, Kurse aus wichtigem Grund abzusagen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei ungenügender Teilnehmerzahl vor. Die Handwerkskammer bietet - soweit möglich - unverzüglich eine Alternative an. Bereits bezahlte Gebühren werden zurückerstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche des Teilnehmers bestehen nicht.
Aus wichtigem Grund ist auch ein Wechsel der Durchführungsform (Präsenzunterricht – Virtuelles Klassenzimmer) möglich.
Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme besteht nicht.
Ist der Teilnehmer am Besuch eines Kurses vorübergehend verhindert, bzw. bricht er einen Kurs vorzeitig ab, hat er die Handwerkskammer sowie seinen Kostenträger unverzüglich zu informieren.
Der Teilnehmer hat die Haus- und Werkstattordnung zu beachten.
II. Rücktritt des Teilnehmers
Tritt der Teilnehmer trotz verbindlicher Anmeldung vor Beginn eines Kurses zurück, ist die Handwerkskammer berechtigt, eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 Prozent der Kursgebühr zu berechnen.
Dies gilt nicht, wenn der Teilnehmer den Rücktritt nicht zu vertreten hat.
Der Rücktritt ist der Kammer gegenüber schriftlich zu erklären.
Für den Fall einer finanziellen Förderung der beruflichen Fortbildung haben die jeweiligen Regelungen Vorrang.
IV. Kündigung durch die Handwerkskammer
Die Handwerkskammer kann den Teilnehmer einer Bildungsmaßnahme nach vorheriger Anhörung ausschließen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn gegen die Haus- und Werkstattordnung nachhaltig verstoßen wird oder erhebliche Teilnehmer-Fehlzeiten den individuellen Kurserfolg gefährden bzw. zu Störungen beim Kursablauf führen.
Die Zahlungsverpflichtung des Teilnehmers bleibt davon unberührt.
VI. Haftung
Der Teilnehmer ist verpflichtet, für die Aufbewahrung seiner Garderobe, seiner mitgebrachten Gegenstände sowie für das ordnungsgemäße Abstellen seines Fahrzeuges selbst Sorge zu tragen. Die Handwerkskammer übernimmt hierfür keine Haftung.
VIII. Erfüllungsort
Erfüllungsort für Leistungen, die sich aus diesem Vertrag ergeben, ist Regensburg.
X. Sonstige Vereinbarung
Sollte eine der Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht betroffen.