E-Rechnungspflicht ab 2025
Online-Seminar Digitalisierung
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Wachstumschancengesetz: E-Rechnungspflicht ab 1. Januar 2025
Das Wachstumschancengesetz sieht zum 1. Januar 2025 die Einführung der E-Rechnungspflicht für inländische Umsätze im Geschäftskundenbereich vor. Der bisherige Vorrang der Papierrechnung entfällt ab diesem Zeitpunkt. Als elektronische Rechnung gilt dann nur noch eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Demnach erfüllt eine per E-Mail versandte PDF-Rechnung ab 2025 nicht mehr die Anforderungen an eine elektronische Rechnung. Die obligatorische E-Rechnung betrifft dabei inländische Umsätze im zwischenunternehmerischen Bereich.
Rechnungsempfänger müssen bereits ab 1. Januar 2025 in der Lage sein, E-Rechnungen nach den neuen Vorgaben empfangen und verarbeiten zu können. Anders als bisher ist die elektronische Rechnungstellung nicht mehr an eine Zustimmung des Rechnungsempfängers geknüpft. Für die Verpflichtung zum Versand von E-Rechnungen gelten Übergangsregelungen (gestaffelt, bis Januar 2028). Im Rahmen dieses Online-Seminarangebotes unterstützen wir Sie gerne bei der diesbezüglichen Vorbereitung und Umsetzung.
Moderator: Mario Göhring, Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz
Das Online-Seminar ist für Sie kostenlos. Eine Anmeldung ist erforderlich.
Ansprechpartner
Betriebsberater
Tel. 09181 2699-102
Fax 09181 2699-287102
Wann: 14.11.2024 um 17:00 Uhr bis 18:30 Uhr
Wo: Online
Referent: Mario Göhring
Veranstalter: Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz