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E-Rechnungspflicht ab 2025

Online-Seminar Digitalisierung

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Wachstumschancengesetz: E-Rechnungspflicht ab 1. Januar 2025

Das Wachstumschancengesetz sieht zum 1. Januar 2025 die Einführung der E-Rechnungspflicht für inländische Umsätze im Geschäftskundenbereich vor. Der bisherige Vorrang der Papierrechnung entfällt ab diesem Zeitpunkt. Als elektronische Rechnung gilt dann nur noch eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Demnach erfüllt eine per E-Mail versandte PDF-Rechnung ab 2025 nicht mehr die Anforderungen an eine elektronische Rechnung. Die obligatorische E-Rechnung betrifft dabei inländische Umsätze im zwischenunternehmerischen Bereich.

Rechnungsempfänger müssen bereits ab 1. Januar 2025 in der Lage sein, E-Rechnungen nach den neuen Vorgaben empfangen und verarbeiten zu können. Anders als bisher ist die elektronische Rechnungstellung nicht mehr an eine Zustimmung des Rechnungsempfängers geknüpft. Für die Verpflichtung zum Versand von E-Rechnungen gelten Übergangsregelungen (gestaffelt, bis Januar 2028). Im Rahmen dieses Online-Seminarangebotes unterstützen wir Sie gerne bei der diesbezüglichen Vorbereitung und Umsetzung. Bitte beachten Sie dabei, dass die Teilnehmerzahl auf 90 beschränkt ist.

Moderator: Mario Göhring, Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz

Das Online-Seminar ist für Sie kostenlos. Eine Anmeldung ist erforderlich. 



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 Ansprechpartner


Go¿hring Mario Fotowerkstatt Gahr

Mario Göhring

Betriebsberater

Tel. 09181 2699-102

Fax 09181 2699-287102

mario.goehring--at--hwkno.de

Wann: 08.10.2024 um 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr

Wo: Online

Referent: Mario Göhring

Veranstalter: Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz