Neues Gebäudeenergiegesetz (GEG) & Kommunale Wärmeplanung – was bedeutet das für das Handwerk, Förderprogramme des Bundes und Antragsberechtigungen
Informationsveranstaltung
„Neues Gebäudeenergiegesetz (GEG) & Kommunale Wärmeplanung -was bedeutet das für das Handwerk, Förderprogramme des Bundes und Antragsberechtigungen“
Mit dem Ziel die Umsetzung der nationalen Klimaschutzziele in Deutschland weiter voranzutreiben und den Ausstoß an CO2 im Gebäudebereich zu reduzieren, wurden vom Gesetzgeber mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz weitereichende Veränderungen seit dem 1. Januar 2024 umgesetzt. Schrittweise soll damit der Umstieg auf eine klimafreundliche Wärmeversorgung eingeleitet werden.
Für das Handwerk gilt es über diese neuen Vorgaben und Veränderungen gut informiert zu sein.
Neben einem Vortrag, bei dem Sie alles Wissenswerte rund um das Thema Neues Gebäudeenergiegesetz und die kommunale Wärmeplanung erfahren, wird gezielt auf die verschiedenen Möglichkeiten, Förderprogramme und Antragsberechtigungen für die Handwerksbetriebe eingegangen.
Nach den Vorträgen besteht noch die Möglichkeit zu einem persönlichen Austausch.
Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Anmeldung ist unter dem Anmeldebutton oder mit dem Anmeldebogen im Downloadbereich erforderlich.
Ansprechpartner
Beratungsstelle für Innovation und Technologie (BIT)
Tel. 09431 885-320
Fax 09431 885-285320
Beratungsstelle für Innovation und Technologie (BIT)
Tel. 09431 885-304
Fax 09431 885-285304
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Wann: 15.10.2024 um 16:30 Uhr bis 20:15 Uhr
Wo: Handwerkskammer in Deggendorf, Graflinger Straße 105, 94469 Deggendorf
Veranstalter: Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz
Anmeldefrist: 27.06.2024 bis 08.10.2024
Anfahrtsplan: