
Online-Seminar: "Stromsteuerrückerstattung – So sichern Sie sich Ihre Entlastung!"
Online-Seminar Technologie & Innovation
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Die steigenden Strom- und Energiekosten belasten Unternehmen zunehmend. Neben den Netzentgelten gehört die Stromsteuer mit 2,05 ct/kWh zu den höchsten Umlagen. Doch wussten Sie, dass Sie sich als produzierendes Gewerbe von der gezahlten Stromsteuer 2 ct/kWh zurückerstatten lassen können? In unserem kostenlosen Webinar erfahren Sie, welche steuerlichen Entlastungsmöglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen und wie Sie diese rechtssicher beantragen.
Seit 2024 sind einige Änderungen in Kraft getreten, die Unternehmen im produzierenden Gewerbe und in der Land- und Forstwirtschaft betreffen. Dazu gehören Anpassungen bei der Stromsteuerrückerstattung sowie neue Regelungen zur Entlastung energieintensiver Betriebe. Besonders interessant: Auch Unternehmen mit geringerem Stromverbrauch ab 12,5 MWh können nun von den Erstattungen profitieren.
Welche Neuerungen relevant sind und welche Anträge gestellt werden müssen, erfahren Sie von unserem Experten Fabian Zurmühl in diesem Webinar.
Herr Zurmühl beantwortet dabei folgende Fragen:
- Welche gesetzlichen Grundlagen und Fristen gelten für die Strom- und Energiesteuerrückerstattung?
- Welche Entlastungsmöglichkeiten gibt es nach § 9b StromStG und § 54 EnergieStG?
- Welche steuerlichen Befreiungen für energieintensive Prozesse und Verfahren sind möglich?
- Welche Praxisbeispiele zeigen typische Stolpersteine und erfolgreiche Anträge?
Melden Sie sich jetzt an und sichern Sie sich wertvolle Einblicke in die Energiesteuerrückerstattung.
Ansprechpartner
Beratungsstelle für Innovation und Technologie (BIT)
Tel. 09431 885-304
Fax 09431 885-285304
Beratungsstelle für Innovation und Technologie (BIT)
Tel. 09431 885-320
Fax 09431 885-285320
Wann: 08.05.2025 um 16:30 Uhr bis 17:30 Uhr
Wo: Online
Veranstalter: Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz, Handwerkskammer für Mittelfranken