Welche Gesellschaftsformen gibt es?

Folgende Gesellschaftsformen sind im Handwerk in der Regel anzutreffen:

 

Stille Gesellschaft

Die stille Gesellschaft entsteht durch Abschluss eines Gesellschaftsvertrages. Sie ist eine reine Innengesellschaft, d. h. der stille Gesellschafter beteiligt sich am Handelsgewerbe eines anderen.

 

Offene Handelsgesellschaft (OHG), Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)

Bei OHG und GbR haften alle Gesellschafter unbeschränkt für die Verbindlichkeiten des Unternehmens, d. h. auch mit ihrem privaten Vermögen. Jeder Gesellschafter hat grundsätzlich die gleichen Rechte zur Geschäftsführung und Vertretung, sofern der Gesellschaftsvertrag keine andere Regelung trifft.

Ein Vertragsmuster zur GbR finden Sie im exklusiven Kundenbereich.

Beachten Sie:
Ab 01.01.2024 greifen mit der Modernisierung des Personengesellschaftsrechts geänderte Regelungen für die GbR. Hier finden Sie nähere Informationen zu diesem Thema.



Kommanditgesellschaft (KG)

Die Kommanditgesellschaft ist eine Personengesellschaft, bei der mindestens ein Gesellschafter voll haftet (Komplementär). Die anderen Gesellschafter (Kommanditisten) haften nur bis zur Höhe ihrer Einlage. Von der Geschäftsführung ist der Kommanditist grundsätzlich ausgeschlossen.

Ein Sonderfall der KG ist die GmbH & Co. KG, bei der die GmbH als Komplementär auftritt.

 

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Die GmbH ist eine juristische Person in Form einer Kapitalgesellschaft. Sie kann durch einen oder mehrere Gesellschafter gegründet werden. Der Gesellschaftsvertrag nebst Satzung ist notariell zu beurkunden, d. h. er wird vor einem Notar geschlossen. Das Stammkapital der GmbH muss mindestens 25.000 € betragen und kann in bar oder durch Sacheinlage erbracht werden.

 

Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Mit der UG (haftungsbeschränkt) besteht eine Variante der GmbH, die ohne ein bestimmtes Mindestkapital gegündet werden kann.

Die UG darf aber ihre Gewinne nicht vollständig ausschütten, sondern muss jährlich mit 25 % der Jahresüberschüsse Rücklagen bilden. Damit soll das Mindeststammkapital nach und nach angespart werden.



Eine Übersicht über die verschiedenen Rechtsformen erhalten Sie gerne in der Rechtsberatung.

 Ansprechpartner

Fragen zum Thema Gesellschaftsrecht richten Sie gerne an Claudia Kreuzer-Marks (Oberpfalz) und Markus Scholler (Niederbayern).

Claudia Kreuzer-Marks

Abteilungsleiterin

Tel. 0941 7965-130

Fax 0941 7965 198

claudia.kreuzer-marks--at--hwkno.de

Markus Scholler

Rechtsassessor

Tel. 0851 5301-112

Fax 0851 5301-103

markus.scholler--at--hwkno.de