Ursprungszeugnis
Ein Ursprungszeugnis (kurz auch "UZ" genannt) ist ein internationales Handelsdokument. Damit wird der handelspolitische Ursprung Ihrer Waren bescheinigt. Üblicherweise bestätigt das Ursprungszeugnis also, dass die Waren in Ihrem Betrieb, und damit in der Regel in Deutschland, der europäischen Union, hergestellt wurden.
Oft werden Ursprungszeugnisse als Nachweise vom Kunden (Importeur) selbst verlangt. Gleichermaßen gibt es aber auch zahlreiche Länder, die Ursprungszeugnisse zur Einfuhr der Waren verlangen. Ohne diese Nachweise werden die Lieferungen nicht akzeptiert.
In der Bundesrepublik Deutschland sind die jeweiligen Kammern für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen zuständig. Sofern Ihr Betrieb bei uns in der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz Mitglied ist, können wir Ihnen gerne Ihr Ursprungszeugnis bestätigen.
Für weitere Informationen und Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
In unserem Leitfaden und im folgenden Downloadbereich finden Sie weitere Infos zum Thema Ursprungszeugnis.