Teilnahmebedingungen
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Teilnahmebedingungen für Kurse und Seminare

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(Sprichwort)

I. Grundlagen der Teilnahme

Die Handwerkskammer behält sich vor, Kurse aus wichtigem Grund abzusagen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei ungenügender Teilnehmerzahl vor. Die Handwerkskammer bietet - soweit möglich - unverzüglich eine Alternative an. Bereits bezahlte Gebühren werden zurückerstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche des Teilnehmers bestehen nicht. 
Aus wichtigem Grund ist auch ein Wechsel der Durchführungsform (Präsenzunterricht – Virtuelles Klassenzimmer) möglich.
Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme besteht nicht.
Ist der Teilnehmer am Besuch eines Kurses vorübergehend verhindert, bzw. bricht er einen Kurs vorzeitig ab, hat er die Handwerkskammer sowie seinen Kostenträger unverzüglich zu informieren.
Der Teilnehmer hat die Haus- und Werkstattordnung zu beachten.



II. Rücktritt des Teilnehmers

Tritt der Teilnehmer trotz verbindlicher Anmeldung vor Beginn eines Kurses zurück, ist die Handwerkskammer berechtigt, eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 Prozent der Kursgebühr zu berechnen.
Dies gilt nicht, wenn der Teilnehmer den Rücktritt nicht zu vertreten hat.
Der Rücktritt ist der Kammer gegenüber schriftlich zu erklären.
Für den Fall einer finanziellen Förderung der beruflichen Fortbildung haben die jeweiligen Regelungen Vorrang.



III. Kündigung des Teilnehmers

Kündigt ein Teilnehmer nach Beginn eines Kurses,  werden die Kursstunden bis zur schriftlichen Kündigung berechnet. Die Mindestgebühr beträgt 10 Prozent der Kursgebühr.
Für Kurse mit einer Dauer bis zu 80 Unterrichtsstunden, ist die volle Kursgebühr zu entrichten. Dies gilt nicht, wenn der Teilnehmer die Kündigung nicht zu vertreten hat.
Die Kündigung ist der Kammer gegenüber schriftlich zu erklären.
Für den Fall einer finanziellen Förderung der beruflichen Fortbildung haben die jeweiligen Regelungen Vorrang.



IV. Kündigung durch die Handwerkskammer

Die Handwerkskammer kann den Teilnehmer einer Bildungsmaßnahme nach vorheriger Anhörung ausschließen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn gegen die Haus- und Werkstattordnung nachhaltig verstoßen wird oder erhebliche Teilnehmer-Fehlzeiten den individuellen Kurserfolg gefährden bzw. zu Störungen beim Kursablauf führen.
Die Zahlungsverpflichtung des Teilnehmers bleibt davon unberührt.



V. Kursgebühren

Die Kursgebühren ergeben sich aus dem jeweils aktuellen Kursprogramm.
Die Gebühren sind spätestens 14 Tage nach Erhalt der Gebührenrechnung zu entrichten. Bei nicht fristgemäßer und vollständiger Bezahlung der Gebühren ist die Handwerkskammer - nach vorheriger Mahnung - zur fristlosen Kündigung berechtigt.
Bei einem Wechsel der Durchführungsform aus wichtigem Grund besteht kein Anspruch auf Minderung der Kursgebühr.
Für den Fall einer finanziellen Förderung der beruflichen Fortbildung haben die jeweiligen Regelungen Vorrang.



VI. Haftung

Der Teilnehmer ist verpflichtet, für die Aufbewahrung seiner Garderobe, seiner mitgebrachten Gegenstände sowie für das ordnungsgemäße Abstellen seines Fahrzeuges selbst Sorge zu tragen. Die Handwerkskammer übernimmt hierfür keine Haftung.



VII. Urheberrecht und Eigentumsrecht

Die von der Handwerkskammer verwendeten Unterrichtsmaterialien sowie Software unterliegen urheberrechtlichen Schutzrechten und stehen im Eigentum bzw. im ausschließlichen Nutzungsrecht der Handwerkskammer, soweit diese nicht käuflich durch den Teilnehmer erworben bzw. lizenziert werden.
Bei jeder Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Teilnehmer zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens. Weitergehende Ansprüche des Urhebers bzw. Lizenzgebers bleiben unberührt.



VIII. Erfüllungsort

Erfüllungsort für Leistungen, die sich aus diesem Vertrag ergeben, ist Regensburg.



IX. Informationen zur Datenerhebung

Ihre Daten werden zum Zwecke der Durchführung und Verwaltung der vertraglich vereinbarten Bildungsmaßnahme verwendet. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist zur Vertragserfüllung erforderlich und beruht auf der Datenschutz-Grundverordnung DSGVO Artikel 6 Abs. 1 b. Weitere Informationen zum Datenschutz sowie zu Ihren Betroffenenrechten erhalten Sie unter
www.hwkno.de/datenschutz.

  

X. Sonstige Vereinbarung

Sollte eine der Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht betroffen.