EU-Schwellenwerte angepasstSchwellenwerte für europaweite Ausschreibung

Im zweijährigen Turnus erfolgt eine Überprüfung und Anpassung der Schwellenwerte für EU-weite Vergabeverfahren. Die neuen Schwellenwerte wurden durch Verordnung der Europäischen Kommission vom 15.11.2023 veröffentlicht.

Der neue Schwellenwert für die europaweite Vergabe beträgt für Bauaufträge ab 01.01.2024 5.538.000 Euro (netto).

Auch die sonstigen aktuellen Wertgrenzen finden Sie auf der Seite des Auftragsberatungszentrums Bayern.

Mehr Informationen

Nähere Informationen finden Sie auf der Seite des ABZ - Auftragsberatungszentrum Bayern e. V.

Wertgrenzenübersichten