Wie sieht der Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren aus?Schutz bei überlangen Gerichtsverfahren

Betroffene müssen in einem ersten Schritt das Gericht hinsichtlich der Verzögerung rügen. Das Gericht erhält damit die Möglichkeit für Abhilfe zu sorgen. Besteht die Verzögerung trotz der Rügen weiterhin fort, kann in einem zweiten Schritt Entschädigungsklage erhoben werden. Die Betroffenen erhalten in der Regel 1200 Euro für jedes Jahr für die erlittenen immateriellen Nachteile (seelische und körperliche Belastungen), soweit eine Wiedergutmachung auf andere Weise nicht ausreichend ist. Neben dem Ausgleich für die immateriellen Schaden ist auch eine Entschädigung für materielle Nachteile vorgesehen.





 Wichtig

  • Der Entschädigungsanspruch ist verschuldensunabhängig.
  • Die Entschädigungsleistung erhält nicht, wer keine Rüge erhoben hat.


 Ansprechpartner

Fragen beantworten Ihnen gerne Claudia Kreuzer-Marks (Oberpfalz) und Markus Scholler (Niederbayern).

Claudia Kreuzer-Marks

Abteilungsleiterin

Tel. 0941 7965-130

Fax 0941 7965 198

claudia.kreuzer-marks--at--hwkno.de

Markus Scholler

Rechtsassessor

Tel. 0851 5301-112

Fax 0851 5301-103

markus.scholler--at--hwkno.de