Sachverständige
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Sachverständige

Gerichte, Behörden, Wirtschaft sowie Verbraucher und Kunden kommen ohne Sachverständige nicht aus. Sei es bei Bauschäden, fehlerhafter Handwerksarbeit oder einfach, wenn eine gekaufte oder hergestellte Sache Mängel aufweist - oft hilft nur ein Sachverständigengutachten weiter.



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 Ansprechpartner

Marianne Mader

Tel. 0851 5301-107

Fax 0851 5301-105

marianne.mader--at--hwkno.de



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Wann kann ein Sachverständiger helfen?

Immer, wenn eine unabhängige, fachliche Information oder Beratung benötigt wird, ein Schaden beurteilt, ein fachlicher Streit außergerichtlich geklärt oder der tatsächliche Zustand eines Gegenstandes zu Beweiszwecken festgestellt werden soll.

Das Gutachten eines öffentlich bestellten Sachverständigen genießt erhöhte Glaubwürdigkeit. Als Schiedsgutachter im Auftrag der Parteien kann der Sachverständige Streitfragen entsprechend seiner Beauftragung entscheiden.







Was kostet ein Sachverständiger?

Für die Sachverständigkeit gibt es, bis auf wenige Fachbereiche und die Tätigkeit vor Gericht, keine Gebührenordnung.

Es wird angeraten, vor Beauftragung eines Privatgutachtens, den Sachverständigen um Bekanntgabe seiner üblichen Stundensätze zu bitten.

Wird der Sachverständige im Auftrag eines Gerichtes tätig, so richtet sich die Höhe seiner Entschädigung nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG). Zusätzlich werden dem Sachverständigen die notwendigen Auslagen, wie die Kosten für Hilfskräfte, Fotografien, Reisen und Übernachtung ersetzt.

Die Kosten des Sachverständigen sind Teil der Prozesskosten und von der unterliegenden Partei, je nach Prozessausgang, ganz oder anteilig zu tragen.







Wer ist öffentlich bestellter Sachverständiger?

Nur wer durch eine öffentlich-rechtliche Institution bestellt und vereidigt wurde. Das bedeutet, dass er die besondere Sachkunde, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit nachgewiesen hat. Fehlt nur eine dieser Anforderungen, wird der Sachverständige nicht bestellt. 

Die Bezeichnung "Sachverständiger" allein bietet keine Gewähr für Qualität, denn sie ist gesetzlich nicht geschützt. Auch die Anerkennung durch private Sachverständigenvereinigungen kann die öffentliche Bestellung und Vereidigung nicht ersetzen.

Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige zeichnet sich aus durch:

Besondere Sachkunde

Nur der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige führt im Bestellungsverfahren einen Nachweis über seine "besondere Sachkunde".

Vertrauenswürdigkeit

Die Zuverlässigkeit und Integrität wird vor der öffentlichen Bestellung überprüft.

Objektivität

Er wird darauf vereidigt, seine Aufgaben gewissenhaft zu erfüllen und seine Gutachten unparteiisch zu erstatten.

Pflicht zur Gutachtenerstattung

Er darf Aufträge nur aus wichtigem Grund ablehnen. 

Schweigepflicht

Er muss die ihm bei der Ausübung seiner Tätigkeit anvertrauten Privat- und Geschäftsgeheimnisse wahren. Im Gerichtsverfahren steht ihm kein besonderes Aussageverweigerungsrecht zu. 

Überwachung

Der Sachverständige wird durch die Stelle, die ihn öffentlich bestellt hat, überwacht.









Wie werde ich Sachverständiger?

In diesem Artikel haben wir alles zusammengefasst:

 Wie werde ich Sachverständiger?







Signaturkarte für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige im Handwerk

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz können ab sofort ihre qualifizierte elektronische Signaturkarte bestellen.

Die Beantragung der Signaturkarte erfolgt über diesen Web-Link.

Unter Downloads finden Sie weitere Informationen zur Bestellung.





Mader Marianne Fotowerkstatt Gahr

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94032 Passau

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Fax 0851 5301-105

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