Präqualifikation bei VOB-Vergaben
Seit 1. Oktober 2008 gilt bei Vergaben des Bundes und des Landes Bayern für den Bereich des Hochbaus und des Straßen- und Brückenbaus folgendes:
Bei Verfahren der Beschränkten Ausschreibung ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb und in Verfahren der Freihändigen Vergabe sind grundsätzlich nur Unternehmen zur Abgabe eines Angebots aufzufordern, die präqualifiziert sind. Nur wenn weniger als drei präqualifizierte Unternehmen vorhanden sind, werden auch nicht präqualifizierte Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Unser Merkblatt gibt Ihnen nähere Informationen zur Präqualifikation und den durchführenden Stellen.
Ansprechpartner
Fragen beantworten Ihnen gerne Claudia Kreuzer-Marks (Oberpfalz) und Markus Scholler (Niederbayern).
Abteilungsleiterin
Tel. 0941 7965-130
Fax 0941 7965 198