Welche Finanzierungsprogramme stehen zur VerfügungÖffentliche Finanzierungsprogramme

Zur Finanzierung von Investitionen, aber auch zusätzlich erforderlicher Betriebsmittel sowie gegebenenfalls zur Umschuldung überhöhter kurzfristiger Verbindlichkeiten im Rahmen einer Konsolidierung können Handwerksunternehmen und Existenzgründer im Handwerk auf eine Reihe öffentlicher Finanzierungsprogramme zurückgreifen.

Zinsgünstige Darlehensprogramme der öffentlichen Förderbanken KfW und LfA bieten einen günstigen, langfristig festgeschriebenen Zinssatz, darüber hinaus meist auch tilgungsfreie Anlaufjahre und zum Teil sogar eine anteilige Haftungsübernahme durch die Förderbank. Des Weiteren sind auch Nachrangdarlehen mit eigenkapitalähnlichen Eigenschaften erhältlich. Reichen die vorhandenen Kreditsicherheiten nicht aus, kann eine öffentliche Bürgschaft bei der Bürgschaftsbank Bayern beantragt werden. In bestimmten Regionen sind für größere Investitionen bestimmter Branchen unter Umständen sogar Investitionszuschüsse erhältlich.

Detaillierte Informationen über die verschiedenen Programme erhalten Sie bei Ihrem Betriebsberater der Handwerkskammer vor Ort, der Ihnen auch ein maßgeschneidertes Finanzierungskonzept für Ihr Unternehmen erstellt.







Kapital für Handwerk, Handel und Gewerbe

Mit dem Kapitalangebot "Kapital für Handwerk, Handel und Gewerbe" der Bayerischen Beteiligungsgesellschaft (BayBG) können etablierte Handwerksbetriebe geplante Wachstums- und Investitionsvorhaben leichter umsetzen.

Nun haben auch kleine mittelständische Handwerksbetriebe Zugang zu Beteiligungskapital. Bereits ab 10.000 Euro können Betriebe ihr wirtschaftliches Eigenkapital durch eine stille Beteiligung der BayBG aufstocken.

Eine höhere Eigenkapitalquote bringt nicht nur mehr Sicherheit vor dem Hintergrund der künftigen Entwicklung auf dem europäischen Bankenmarkt, sie erhöht auch die eigene Kreditwürdigkeit und sorgt für ein besseres Rating.

Im Gegensatz zum Kredit benötigen Betriebe bei dieser Finanzierungsform keine dinglichen Sicherheiten. Die Unternehmer müssen auch keine Mitspracherechte an externe Kapitalgeber abgeben. Die Vergütung für das Beteiligungskapital liegt bei acht Prozent pro Jahr zuzüglich ein Prozent gewinnabhängiger Vergütung und ist in diesem Segment damit extrem günstig. Nicht berücksichtigt sind dabei der Zinsvorteil, der sich bei der Gesamtfinanzierung eines Unternehmens durch ein besseres Rating ergibt und die deutliche Verbesserung der Bilanzkennzahlen eines Unternehmens.

Diese Erleichterung für Handwerksbetriebe, ihre Finanzierungsstruktur zu verbessern, ist auf eine Initiative der BayBG mit den bayerischen Handwerkskammern unter Federführung der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz zurückzuführen.



 Tipp

Nähere Informationen rund um das Beteiligungsprogramm sind auf der Seite der Bayerischen Beteiligungsgesellschaft mbH abrufbar.



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