Imagekampagne Nutzungsrechte von Kampagnenmotiven beachten
Die Nutzungsrechte von Werbemotiven aus der Imagekampagne sind zeitlich befristet. Als Faustregel gilt: Materialien nur mit Kampagnen-Sprüchen auf blauem Hintergrund dürfen uneingeschränkt verwendet werden. Materialien aus der ersten und zweiten Kampagnenstaffel (bis 2019) mit Fotomotiven, Video und Ton dürfen nicht mehr eingesetzt werden.
Betriebe und Handwerksorganisationen werden gebeten, betreffende Materialien nicht mehr zu verwenden und von ihren Internetseiten oder aus ihren Betriebsräumen zu entfernen. Ansonsten können rechtliche Abmahnungen nicht ausgeschlossen werden.
Hintergrund: Nutzungsrechte für Materialien mit Rechten Dritter, wie Fotos, Videos oder Tonaufnahmen, werden in der Werbung gewöhnlich für einen befristeten Einsatzzeitraum eingekauft. Nach diesem Zeitraum dürfen diese Materialien nicht mehr verwendet werden. So auch bei der Imagekampagne des deutschen Handwerks.