Eine Registrierkasse ist aber keine PflichtNeuanschaffung Registrierkassen
Eine Registrierkasse ist aber keine Pflicht.
Als Alternative können kleine Betriebe auch eine offene Ladenkasse verwenden. Dafür ist es allerdings nötig, die Tageseinnahmen in einem Kassenbericht festzuhalten. Empfehlenswert ist zum Gegenrechnen ein Zählprotokoll.
Wenn Sie sich für die Anschaffung einer Registrierkasse entscheiden, gibt es dazu eine Praxishilfe des ZDH „Was gilt es bei der Anschaffung eines Kassensystems zu bedenken“.
Betriebe die eine Registrierkasse im Einsatz haben, müssen darüber eine Mitteilung an das zuständige Finanzamt vornehmen.
Die Mitteilung von vor dem 1. Juli 2025 angeschafften Registrierkassen ist bis zum 31. Juli 2025 zu erstatten.
Ab dem 1. Juli 2025 angeschaffte Registrierkassen sind innerhalb eines Monats nach Anschaffung mitzuteilen.