Nach einem Urteil des EuGH ist die Maut seit Jahren falsch berechnet wordenMautpflicht - Rückwirkende Senkung der Maut
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ist die Maut seit Jahren falsch berechnet worden. Die Lkw-Mautsätze verändern sich deswegen zum Teil rückwirkend. Das Gesetz, mit dem die Mautsätze angepasst werden tritt zum 01.10.2021 in Kraft. Es betrifft rückwirkend den Zeitraum vom 28.10.2020 bis zum 30.09.2021.
Sie können eine Erstattung der zu viel gezahlten Beträge ab Oktober 2021 und bis Ende 2023 geltend machen. Warten Sie bitte noch ab, bis Sie alle Mautaufstellungen bzw. Abrechnungsinformationen für diesen Zeitraum haben.
Das BAG bittet darum, ausschließlich das Portal für Erstattungsanträge zu nutzen.
Nach der Registrierung gibt es Erläuterungen zum Ausfüllen des Antrags und zu den notwendigen Anlagen. Bei weiteren Fragen zur Rückerstattung, schreiben Sie bitte eine Mail an nebenstehende Adresse.
Seit dem 01.10.2021 gelten neue Mautsätze, deren Übersicht Sie ebenfalls auf der Seite des BAG finden.
Infos
Nähere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesamts für Güterverkehr (BAG).
Wichtig
Das BAG bittet darum, ausschließlich das Portal für Erstattungsanträge zu nutzen.
Weitere Fragen zur Rückerstattung richten Sie bitte als Mail an G2-Mautabsenkung@bag.bund.de