Kundenbeschwerden
Sollten Sie Probleme/Streitigkeiten mit einem Handwerksbetrieb aus unserem Kammergebiet über die Qualität einer ausgeführten Leistung bzw. über die Höhe der Rechnung haben, können Sie sich an die Handwerkskammer wenden.
Angesichts der Vielzahl an Angeboten außergerichtlicher Streitbeilegung teilen wir mit, dass wir kein Schieds-, Mediations- oder Schlichtungsverfahren anbieten. Jedoch ist es eine Aufgabe der Handwerkskammer, bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Mitgliedsbetrieben und Kunden vermittelnd tätig zu werden.
Wir benötigen dazu von Ihnen ein Schreiben, in dem Sie uns den Sachverhalt schildern. Vorteilhaft ist es, wenn Sie gleichzeitig einen Vorschlag zur Lösung des Problems machen. Eine Kopie dieses Schreibens wird von uns mit der Bitte um Stellungnahme an den Mitgliedsbetrieb weitergeleitet.
Es ist uns nicht möglich, den Mitgliedsbetrieb zu einer Stellungnahme zu verpflichten und Druck auszuüben. Der Mitgliedsbetrieb kann die Vermittlung ablehnen. Es darf weiterhin angemerkt werden, dass die Handwerkskammer keine Aufsichtsbehörde über ihre Mitgliedsbetriebe in zivilrechtlichen Angelegenheiten ist.
Auch dürfen wir Sie als Kunde eines Mitgliedsbetriebs im Rahmen der Vermittlungstätigkeit rechtlich nicht beraten. Dies ist Aufgabe der Verbraucherschutzverbände und Rechtsanwälte. Sie können sich beispielsweise an die jeweilige Verbraucherberatungsstelle in Ihrer Region wenden.
Sollte ein Handwerksbetrieb auch Mitglied der Innung des jeweiligen Handwerks sein und hat diese Innung für dieses Handwerk eine Schiedsstelle bzw. Schlichtungsstelle eingerichtet, besteht für Sie auch die Möglichkeit, sich mit den betreffenden Stellen in Verbindung zu setzen.
Ansprechpartner
Fragen beantworten Ihnen gerne Claudia Kreuzer-Marks (Oberpfalz) und Markus Scholler (Niederbayern).
Abteilungsleiterin
Tel. 0941 7965-130
Fax 0941 7965 198