Informationspflichten im geschäftlichen Alltag
Handwerksbetriebe haben in vielen Bereichen Informationspflichten zu erfüllen. Dies betrifft vor allem die Arbeitnehmer als auch Verbraucherkunden.
Mit dem baldigen Inkrafttreten der neuen EU-Produktsicherheitsverordnung am 13.12.2024, kommen neue Informationspflichten hinzu, die Verbraucherprodukte per Fernabsatz verkaufen. Des Weiteren wird mit dem kürzlich verabschiedeten Bürokratieentlastungsgesetz IV ab 01.01.2025 die digitale Übermittlung von Arbeitsverträgen im Nachweisgesetz ermöglicht.
Der Zentralverband des Handwerks (ZDH) hat zu den Informationspflichten ein Merkblatt, welches bereits an die künftige neue Rechtslage angepasst ist. Das Merkblatt finden Sie im Downloadbereich.
Ansprechpartner
Fragen beantworten Ihnen gerne Claudia Kreuzer-Marks (Oberpfalz) und Markus Scholler (Niederbayern).
Abteilungsleiterin
Tel. 0941 7965-130
Fax 0941 7965 198