Informationspflichten im geschäftlichen Alltag

Handwerksbetriebe haben in vielen Bereichen Informationspflichten zu erfüllen. Dies betrifft vor allem die Arbeitnehmer als auch Verbraucherkunden.

Mit dem Inkrafttreten der neuen EU-Produktsicherheitsverordnung am 13.12.2024, kamen neue Informationspflichten für Unternehmen hinzu, die Verbraucherprodukte per Fernabsatz verkaufen. Des Weiteren wird mit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV ab 01.01.2025 die digitale Übermittlung von Arbeitsverträgen im Nachweisgesetz ermöglicht.

Der Zentralverband des Handwerks (ZDH) hat zu den Informationspflichten ein Merkblatt, welches bereits an die künftige neue Rechtslage angepasst ist. Das Merkblatt finden Sie im Downloadbereich.

 Ansprechpartner

Fragen beantworten Ihnen gerne Claudia Kreuzer-Marks (Oberpfalz) und Markus Scholler (Niederbayern).

Markus Scholler

Rechtsassessor

Tel. 0851 5301-112

markus.scholler--at--hwkno.de



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