Aktueller Hinweis zur letztmalig möglichen AuszahlungInflationsausgleichsprämie
Die Steuerbefreiung einer Inflationsausgleichsprämie wurde nur für eine bestimmten Zeitraum geregelt. Der Zeitraum endet zum 31. Dezember 2024. Da das sogenannte Zuflussprinzip gemäß §§ 11, 38a Einkommensteuergesetz (EstG) gilt, kommt es darauf an, dass der Arbeitnehmer wirtschaftlich über das Geld verfügen kann.
Die Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie muss spätestens im Dezember 2024 erfolgen und auf dem Konto des Arbeitnehmers eingegangen sein, um steuer- und sozialabgabenfrei zu sein. Geht die Prämienzahlung erst im Januar 2025 auf dem Konto des Arbeitnehmers ein, so greift die Steuerbefreiung nicht mehr. Die Prämie ist dann lohnsteuer- und sozialversicherungsbeitragspflichtig.