Handwerksrolle - Antrag auf Eintragung

Eintragungsantrag in die Handwerksrolle (gem. § 10 HwO), das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke oder in das Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe (gem. § 18, 19 HwO). Die Datenerhebung erfolgt auf der Grundlage von § 6 Abs. 1 bzw. § 19 i. V. mit Anlage D der Handwerksordnung.



Antrag auf Eintragung

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Antrag auf Eintragung*

Angaben zum Betriebsinhaber bzw. Gesellschafter:

Dateigröße max. 10 MB; erlaubte Dateitypen: .pdf

Angaben zu einem weiteren Gesellschafter? -nur falls vorhanden-

Dateigröße max. 5 MB; erlaubte Dateitypen: .pdf

Angaben zum gesetzlichen Vertreter einer juristische Person? -nur falls es sich um eine juristsiche Person, GmbH, AG o.Ä., handelt-

Dateigröße max. 5 MB; erlaubte Dateitypen: .pdf

Angaben zum technischen Leiter, bzw. Betriebsleiters?

Dateigröße max. 1 MB; erlaubte Dateitypen: .pdf

Existenzgründung (gem. § 113 HwO): Neueröffnung eines Betriebes, der bisher noch nicht bestanden hat. Notwendige Betriebsgebäude und maschinelle Anlagen sowie Mitarbeiter waren nicht vorhanden.
Betriebsübernahme: Übernahme eines Betriebes, der besteht oder bestanden hat und bereits in den Handwerksrollen registriert war. Betriebsgebäude, maschinelle Anlagen und Personal können vorhanden gewesen sein.
Betriebsumgründung: z.B. Rechtsformänderung, Änderung der personellen Führungsstruktur usw.
Sitzverlagerung: Ein Betrieb verlegt seinen Sitz von einem in den anderen Kammerbezirk
Bestehen Filialbetriebe
Haben Sie bereits zu einem früheren Zeitpunkt ein Gewerbe angemeldet
Wie wir die Tätigkeit ausgeübt?
Mitglied der Industrie- und Handelskammer (IHK)?

Sind oder waren Sie in die Handwerksrolle, in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke
oder in das Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe eingetragen?

Ich habe Interesse an einer unentgeltlichen Existenzgründungsberatung oder sonstigen betriebswirtschaftlichen Beratung durch die Handwerkskammer?
Erhalten Sie einen Gründungszuschuss von der Bundesagentur für Arbeit?

Listenmäßige Übermittlung von Daten:

Die Handwerkskammer übermittelt nach § 6 Abs. 2 Handwerksordnung die in der Handwerksrolle gespeicherten
Daten listenmäßig an nichtöffentliche Stellen, wenn dies zur Erfüllung der Aufgaben der Handwerkskammer erforderlich
ist oder wenn der Auskunftsbegehrende ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis der zu übermittelnden
Daten glaubhaft darlegt und kein Grund zu der Annahme besteht, dass der Betroffenen ein schutzwürdiges
Interesse an dem Ausschluss der Übermittlung hat. Das Gleiche gilt für Daten, die in dem Verzeichnis der zulassungsfreien
Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe gespeichert sind. Soweit sich die Übermittlung auf den
Namen des Betriebsinhabers, gesetzlichen Vertreters (z. B. Geschäftsführer), Betriebsleiters oder für die technische
Leitung des Betriebes verantwortlichen Gesellschafters, die Firma, das ausgeübte Handwerk und die Anschrift des
Betriebes beschränkt, ist die Handwerkskammer hierzu verpflichtet.
Private elektronische Kontaktdaten, Wohnanschrift des Betriebsinhabers und Betriebsleiters werden nicht übermittelt,
es sei denn diese sind zugleich die Geschäftsanschrift und die Kontaktdaten des Betriebs.
Eine listenmäßige Übermittlung der Daten an nichtöffentliche Stellen unterbleibt, wenn Sie der Übermittlung widersprechen.
Ein Widerspruch ist an die Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz, Handwerksrolle, Nikolastraße 10,
94032 Passau zu richten.

Betriebsdatenbank (im Internet)

Datenschutzrechtliche Hinweise:
Art, Inhalt und Umfang der Daten liegen im Verantwortungsbereich des Unternehmens. Die Daten werden über
eine von der Handwerkskammer beauftragte Firma, der ODAV AG, in ein weltweites Datennetz - Internet - eingespeist.
Die eingespeisten Daten werden von der ODAV AG gespeichert und verarbeitet. Jeder Internet-Nutzer hat
die Möglichkeit, die Daten abzurufen, zu speichern und gegebenfalls edv-mäßig zu verarbeiten. Eine missbräuchliche
Verwendung der Daten durch Nutzer des Internet kann nicht ausgeschlossen werden. Die Handwerkskammer
übernimmt keine Haftung für den Inhalt der Daten. Eine Haftung ist auch bei missbräuchlicher Verwendung der
Daten ausgeschlossen.
Private elektronische Kontaktdaten, Wohnanschrift des Betriebsinhabers und Betriebsleiters werden nicht veröffentlicht,
es sei denn diese sind zugleich die Geschäftsanschrift und die Kontaktdaten des Betriebs.

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