Österreichflagge 7-3
Iakov Filimonov

Seit 1. September 2021 gelten gesetzliche Neuerungen.Handwerksleistungen in Österreich

In Österreich gab es rückwirkend zum 1. September 2021 eine Novellierung des Lohn- und Sozialdumping- Bekämpfungsgesetzes (LSD-BG), welches Betriebe beachten müssen, wenn sie Mitarbeiter zur vorübergehenden, grenzüberschreitenden Erbringung ihrer Dienstleistung nach Österreich entsenden.

Unter anderem bringt die Novellierung folgende Änderungen mit sich:

  • Erleichterung: Verringerung des Umfangs an zu bereithaltenden Lohnunterlagen bei kurzzeitigen Einsätzen bis zu 48 Stunden (z. B. Notfalleinsätze)
  • Mögliche nachträgliche Anforderung aller notwendigen Lohnunterlagen bis zu einem Monat nach Beendigung der Entsendung durch die österreichischen Kontrollbehörden
  • Änderungen der Voraussetzungen bei Rahmen- und Sammelmeldungen bei der Entsendung von Mitarbeitern

Sämtliche bisherigen Meldepflichten bezüglich der Entsendung von Mitarbeitern (ZKO3) bleiben bestehen!

Wir haben auch unseren Leitfaden "Handwerksleistungen in Österreich" mit bestem Wissen hierzu aktualisiert. Sie finden die Neuerungen in grüner Farbe gekennzeichnet. Den Leitfaden finden Sie unter www.hwkno.de/leitfaeden-und-merkblaetter

Um hohe Bußgelder zu vermeiden, raten wir Ihnen dringend, unbedingt immer auf eine äußerst sorgfältige Führung aller notwendigen Unterlagen, die Sie in Österreich benötigen, zu achten.
Bitte beachten Sie hierfür auch, dass die Beschaffung mancher Dokumente Zeit in Anspruch nimmt und es somit in Ihrem Sinne ist, sich zeitnah um diese zu kümmern.

Unsere Außenwirtschaftsberatung unterstützt Sie gerne vor Ihrem geplanten Auftrag in Österreich und hilft Ihnen bei Ihren Fragen. Melden Sie sich jederzeit, um Ihr persönliches Beratungsgespräch zu vereinbaren.

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