Fernabsatzverträge und Verträge außerhalb Geschäftsräumen

2014 fand eine Überarbeitung der Grundsätze bei Verbraucherverträgen statt. Das klassische Haustürgeschäft gibt es seither nicht mehr. Vielmehr greifen hier Regelungen über Verträge außerhalb der Geschäftsräume.

Was bei diesen Verträgen sowie den Fernabsatzverträgen bezüglich Informationspflichten als auch Widerrufsrechten gilt, können Sie dem nebenstehenden Merkblatt entnehmen.

 Ansprechpartner

Fragen beantworten Ihnen gerne Claudia Kreuzer-Marks (Oberpfalz) und Markus Scholler (Niederbayern).

Markus Scholler

Rechtsassessor

Tel. 0851 5301-112

markus.scholler--at--hwkno.de



 Download