Fernabsatzverträge und Verträge außerhalb Geschäftsräumen
2014 fand eine Überarbeitung der Grundsätze bei Verbraucherverträgen statt. Das klassische Haustürgeschäft gibt es seither nicht mehr. Vielmehr greifen hier Regelungen über Verträge außerhalb der Geschäftsräume.
Was bei diesen Verträgen sowie den Fernabsatzverträgen bezüglich Informationspflichten als auch Widerrufsrechten gilt, können Sie dem nebenstehenden Merkblatt entnehmen.
Ansprechpartner
Fragen beantworten Ihnen gerne Claudia Kreuzer-Marks (Oberpfalz) und Markus Scholler (Niederbayern).
Abteilungsleiterin
Tel. 0941 7965-130
Fax 0941 7965 198