Titelbild FAQ ÜLU
Foto Baumann

FAQ –Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU)

Organisation der Lehrgänge

Der Einwand ist berechtigt und wir wissen, dass das für die Ausbildungsplanung der Betriebe auch notwendig ist. Aufgrund unserer Abhängigkeit von den Klassendaten der Berufsschulen wird nur eine Halbjahres- Planung möglich sein, worauf wir hinarbeiten. Sie werden rechtzeitig über die anstehenden Lehrgänge per Einladungsbrief informiert. Unser Vorlauf liegt während des Schuljahres bei ca. 6-8 Wochen.
Sobald der Lehrling von uns zu Kursen eingeteilt ist, ist dies auch im Kundenportal ersichtlich.
Sie können alle Einladungen digital mithilfe unseres Kundenportal erhalten. Nach der Anmeldung im Kundenportal (für Betriebe und Auszubildende) werden automatische Push-Benachrichtigungen per E-Mail versendet, sobald eine neue Einladung für den Auszubildenden hinterlegt wird. Eine ausschließliche Versendung per E-Mail ist aufgrund des großen Aufkommens nicht möglich. Unter www.hwkno.de/Kundenportal finden Sie alle Informationen wie Sie sich im Kundenportal anmelden und dieses nutzen können.
Aufgrund der verfügbaren Arbeitsplätze in den Werkstätten können nicht gesamte Klassenverbände eingeladen werden. Oft werden die Klassen deshalb aufgeteilt.
Dies ist nur möglich, wenn in dieser Woche ein passender Lehrgang stattfindet und hier ein Platz frei ist. Wenn Sie allerdings eine/n Kursteilnehmer/in finden, der/die mit Ihnen tauscht, wäre es theoretisch möglich. Allerdings nur, wenn beide Betriebe uns per E-Mail die neuen ÜLU-Termine ihrer Azubis bestätigen.
 

Übernachtung

Informationen zur Übernachtung befinden Sich auf der Einladung des Lehrlings. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das Bildungszentrum, in dem Ihr Lehrgang stattfindet. Diese Information können Sie Ihrer Kurseinladung entnehmen. Die Kontaktdaten aller Bildungszentren finde Sie hier: www.hwkno.de/Bildungszentren.
Eine Anreise am Sonntag ist in Einzelfällen möglich. Nehmen Sie dazu bitte vorab Kontakt mit dem Bildungszentrum auf, in dem Ihr Lehrgang stattfindet.
 


Teilnahmebescheinigung

Sie finden alle Teilnahmebescheinigungen nach Kursende auch digital im Kundenportal. Infos zur Registrierung im Kundenportal finden Sie unter www.hwkno.de/Kundenportal. Alternativ können wir Ihnen gerne eine Übersicht der bislang absolvierten Lehrgänge per E-Mail zusenden.
 
 

Abmeldung und Nichtteilnahme

Bei Krankmeldungen am ersten Lehrgangstag, melden Sie sich bitte vor Ort im Bildungszentrum. Wissen Sie bereits in der Vorwoche, dass Sie sich krankmelden müssen, melden Sie sich bitte in der Einladungsstelle.
Das Attest können Sie gerne per E-Mail an die uelu@hwkno.de senden.
Facharzttermin
Bei nicht verschiebbaren Facharztterminen ist die Freistellung für den Zeitraum des Termins möglich. Dies muss jedoch vor Kursbeginn schriftlich mit der Einladungsstelle abgeklärt werden
Krankschreibung (AU)
Jeder Lehrling muss vollständig arbeitsfähig sein. Mit einer Krankschreibung (AU) ist keine Teilnahme möglich.
Urlaub
Bitte melden Sie sich in diesem Fall immer im Voraus bei uns, so kann ggf. noch ein Ersatztermin gefunden werden. Dieser kann jedoch nicht garantiert werden.
Der/die Auszubildende wird dann - wenn möglich - zum nächsten verfügbaren Lehrgang eingeladen. Eine Nachholgelegenheit kann allerdings nicht garantiert werden.
Fehlende Teilnahmebescheinigungen müssen bei der Zulassung zur Prüfung begründet werden.
Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die zuständige prüfende Stelle. Diese können Sie Ihrem Ausbildungsvertrag entnehmen
Da wir einer 100-prozentigen Anwesenheitspflicht unterliegen, sind Fehlzeiten nur in Absprache möglich – siehe oben.
Bei zu vielen oder unentschuldigten Fehlzeiten kann es dann also zu einer erhöhten Rechnung für den Betrieb kommen
Nein. In unseren Lehrgängen besteht eine 100-prozentige Anwesenheitspflicht. Fehlzeiten aufgrund einer Führerscheinprüfung sind nicht möglich.
Nein. Die Lehrgangsinhalte können auf der Homepage des Heinz-Piest-Instituts (HPI) eingesehen werden und geben einen Anhaltspunkt, welche Inhalte der/dem Auszubildenden im betrieblichen Kontext vermittelt werden sollten.
Die Skripten sind aber rein auf die Vermittlung der beruflichen Inhalte im Rahmen einer spezifischen Kurssituation ausgelegt und werden daher nicht herausgegeben.
 

Hinweise für SOKA-Betriebe

Der Betrieb soll bitte das Schreiben „Ausbildungsnachweis für den Besuch der überbetrieblichen Ausbildungsstätten“ der SOKA gleich nach Erhalt per E-Mail senden an uelu@hwkno.de.
Ohne dieses Schreiben kann keine Abrechnung über die SOKA-Bau erfolgen und es können keine Fahrtkosten erstattet werden.
Fahrtkosten erhalten nur Teilnehmer/innen der SOKA-BAU mit gültiger Arbeitnehmernachweiskarte. Die Überweisung der Fahrtkosten erfolgt nicht nach Abschluss jedes Lehrgangs, sondern in regelmäßigen Abständen (unabhängig vom besuchten Lehrgang).
Die Bearbeitung kann bis zu sechs Wochen dauern. Sollte das Geld bis dahin immer noch nicht auf Ihrem Konto sein, melden Sie sich gerne per E-Mail uelu@hwkno.de.
 

ÜLUs bei Verkürzung und Verlängerung der Lehrzeit

Wer seine Ausbildung verkürzt, muss vorab abklären, ob die Vermittlung der erforderlichen Ausbildungsinhalte in dem verbleibenden Ausbildungszeitraum möglich ist.
Dementsprechend besteht auch kein Anspruch darauf, noch alle Kurse rechtzeitig absolvieren zu können.
Dennoch werden wir versuchen, dem/der Auszubildenden die Teilnahme an weiteren ÜLUs zu ermöglichen.
Wenn Sie bereits an einer ÜLU erfolgreich teilgenommen und eine Teilnahmebescheinigung erhalten haben, ist eine erneute Teilnahme nicht möglich.
 

Kundenportal

Nach der Registrierung und Anmeldung im Kundenportal haben Sie Zugriff auf verschiedene digitale Dienste und Dokumente.
Auf einer eigenen Übersichtsseite (ÜLU Kursübersicht) sehen Sie alle aktuellen, zukünftigen und vergangenen Lehrgänge, auf denen Sie oder Ihre Lehrlinge derzeit eingeteilt und eingeladen sind und waren.
In Ihrer persönlichen Postbox können Sie u.a. jederzeit auf die Einladungen, Gebührenbescheide und Teilnahmebescheinigungen zugreifen. Diese Dokumente werden hier bereits digital abgelegt.
Wenn neue Dokumente im Kundenportal für Sie zur Verfügung stehen, erhalten Sie eine Benachrichtigung per E-Mail. Dies müssen Sie unter „Datenschutzkennzeichen“ entsprechend aktivieren.
Außerdem können Sie Dokumente hochladen (z.B. SOKA-Nachweis) oder eine Freigabe/Überstellung an eine andere HWK für Ihren Lehrling beantragenAlle Informationen zum Kundenportal habe wir für Sie hier zusammengestellt: www.hwkno.de/Kundenportal.