Wärmeplanungs- und Gebäudeenergiegesetz Faktencheck: Klimaneutralität im Wärmesektor
Das Gebäudeenergie- und Wärmeplanungsgesetz hat im Handwerk viele Fragen aufgeworfen:
- Wie funktioniert kommunale Wärmeplanung?
- Welche Verantwortung tragen Gebäudeeigentümer, welche Kommunen?
- Und welche Förderungen stellt die Bundesregierung für die energetische Modernisierung von Gebäuden zur Verfügung?
Um diese Fragen zu beantworten organisierte die Handwerkskammer zwei Infoabende in ihren Bildungszentren in Schwandorf und Deggendorf, die je rund 100 Teilnehmer besuchten.
Referent beider Veranstaltungen war Wolfram Schöberl von C.A.R.M.E.N. e.V. Der Verein, der vor über dreißig Jahren vom Freistaat Bayern gegründet wurde, unterstützt seit 2012 aktiv die Umsetzung der Ziele der Energiewende. Mit Blick auf die geplante Klimaneutralität bis 2045, sei noch viel zu tun, machte Schöberl im Rahmen der Vorträge deutlich. "Beim Strom ist schon viel passiert, weniger allerdings im Wärmesektor." Damit dieser bis 2045 transformiert werden könne, seien die beiden Gesetze lanciert worden. Bis spätestens Mitte 2028 sind Kommunen in der Pflicht einen kommunalen Wärmeplan, also einen Fahrplan für eine nachhaltige und möglichst kostengünstige Wärmeversorgung, zu erarbeiten. Hier appellierte Schöberl an die Teilnehmenden sich an der Planung zu beteiligen. "Umso mehr hier mitarbeiten, desto besser wird auch das Ergebnis."
Mit dem Gebäudeenergiegesetz sei darüber hinaus schrittweise die Umstellung von Heizsystemen geregelt. Ab spätestens Mitte 2028 müssen alle neu eingebauten Heizsysteme im Bestand mindestens zu 65 Prozent durch Erneuerbare Energien gespeist werden. Die Erfüllungsoptionen seien technologieoffen. Hier bietet die Bundesregierung Gebäudeeigentümern außerdem unterschiedliche Fördermaßnahmen. Was sich für Fachunternehmer und Energie-Effizienz-Experten ändert, stellte Christian Fuchs aus der Beratungsstelle für Innovation und Technologie der Handwerkskammer vor. "In den kommenden Jahren und Jahrzehnten steht eine vollständige Wandlung des Wärmesektors an. Uns ist es wichtig unsere Betriebe bestmöglich zu informieren und bei dem Transformationsprozess zu begleiten", so Fuchs.
Ansprechpartner
Beratungsstelle für Innovation und Technologie (BIT)
Tel. 09431 885-304
Fax 09431 885-285304
Beratungsstelle für Innovation und Technologie (BIT)
Tel. 09431 885-320
Fax 09431 885-285320