Pflicht ab 2025Elektronische Rechnung
Ab 2025 wird die elektronische Rechnung zwischen Unternehmen verpflichtend. Die Pflicht zum Empfang besteht bereits ab 1. Januar 2025. Für die Verpflichtung zum Versand von E-Rechnungen gelten Übergangsregelungen (gestaffelt, bis Januar 2028).
Aus diesem Grund sollten Sie sich frühzeitig um die Umstellung und Umsetzung der elektronischen Rechnung kümmern.
Nähere Informationen finden Sie hier.
Ansprechpartner
Achtung
Nicht als elektronische Rechnung zählt ein PDF-Dokument! Sie ermöglicht keine automatische Weiterverarbeitung.