Pflicht ab 2025Elektronische Rechnung

Ab 2025 wird die elektronische Rechnung zwischen Unternehmen verpflichtend. Die Pflicht zum Empfang besteht bereits ab 1. Januar 2025. Für die Verpflichtung zum Versand von E-Rechnungen gelten Übergangsregelungen (gestaffelt, bis Januar 2028).

Aus diesem Grund sollten Sie sich frühzeitig um die Umstellung und Umsetzung der elektronischen Rechnung kümmern.

 

Nähere Informationen finden Sie hier.

 Ansprechpartner

Mario Göhring

Betriebsberater

Tel. 09181 2699-102

Fax 09181 2699-287102

mario.goehring--at--hwkno.de



 Achtung

Nicht als elektronische Rechnung zählt ein PDF-Dokument! Sie ermöglicht keine automatische Weiterverarbeitung.