Pflicht ab 2025Elektronische Rechnung

Seit 2025 ist die elektronische Rechnung zwischen Unternehmen verpflichtend. Die Pflicht zum Empfang besteht bereits seit 1. Januar 2025. Für die Verpflichtung zum Versand von E-Rechnungen gelten Übergangsregelungen (gestaffelt bis Januar 2028).

Versand von Rechnungen

Die Pflicht zum Ausstellen von E-Rechnungen gilt für Leistungen zwischen inländischen Unternehmern. Rechnungen an private Endverbraucher (B2C-Umsätze) und nicht innerdeutsche B2B-Umsätze sind von der E-Rechnungspflicht nicht betroffen.

Ausnahmen von der Ausstellung als E-Rechnung bestehen für

  • Rechnungen, deren Gesamtbetrag 250 € brutto nicht übersteigt (§ 33 UStDV)
  • Rechnungen von Kleinunternehmern (§ 34a UStDV)

Weiterhin greifen die Übergangsfristen je nach Umsatz.

Entscheidend ist der Zeitpunkt des Umsatzes. Wurde der Umsatz vor dem 1. Januar 2025 ausgeführt, kann die Rechnung hierfür auch 2025 nach den alten Regelungen ausgestellt werden.

Bis Ende 2026 dürfen Papierrechnungen oder elektronische Formate, die nicht dem neuen Format entsprechen (diese nur mit Zustimmung des Rechnungsempfängers) für Umsätze in den Jahren 2025 und 2026 versenden werden. 

Ab 1. Januar 2027 sind alle Unternehmer mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 € verpflichtet, E-Rechnungen auszustellen. Liegt der Umsatz darunter, ist weiterhin eine Papierrechnung bzw. nicht geeignetes elekztronisches Format möglich.

Ab 1. Januar2028 gilt die E-Rechnungspflicht für alle inländischen Unternehmer.

 Empfang von Rechnungen

Jedes Unternehmen muss seit 1. Januar 2025 in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Ausnahmen hiervon sind weder für Kleinunternehmer noch für Kleinbetragsrechnungen vorgesehen.

Es reicht aus, wenn der Rechnungsempfänger ein E-Mail-Postfach zur Verfügung stellt.

Um die E-Rechnung lesbar zu machen stellt die Finanzverwaltung ein kostenloses Tool zur Verfügung. Hierzu muss lediglich die Rechnung im XML-Format in das Tool hochgeladen werden. Auch auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Digitales gibt es ein kostenloses Tool.



Aus diesem Grund sollten Sie sich frühzeitig um die Umstellung und Umsetzung der elektronischen Rechnung kümmern.

Weitere Informationen finden Sie hier.

 Ansprechpartner

Mario Göhring

Abteilungsleiter

Tel. 09181 2699-102

Fax 09181 2699-287102

mario.goehring--at--hwkno.de



 Achtung

Nicht als elektronische Rechnung zählt ein PDF-Dokument! Sie ermöglicht keine automatische Weiterverarbeitung.