ManipulationsschutzDigitale biometrische Lichtbilder für Personalausweis und Reisepass verpflichtend
Ab 1. Mai 2025 werden nur noch digitale biometrische Lichtbilder für neue hoheitliche Dokumente (Personalausweis, Reisepassakzeptiert, elektronischer Aufenthaltstitel) akzeptiert. Es werden keine ausgedruckten Lichtbilder mehr angenommen.
Das bedeutet, dass Lichtbilder für hoheitliche Identitätsdokumente nur in elektronischer Form über gesicherte elektronische Übermittlungswege zur Behörde übermittelt werden müssen.
Im ursprünglichen Gesetzentwurf war die Anfertigung der Lichtbilder nur auf dem Amt vorgesehen. Nach abgegebener Stellungnahme des Centralverbands deutscher Berufsfotografen wurde dies geändert. Künftig kann gewählt werden, ob das Bild beim Amt oder beim externen Dienstleister (insbesondere Fotografen) gemacht wird.
Fotografen sollten sich frühzeitig über das Verfahren informieren. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat eine Technische Richtlinie (BSI TR – 03170) mit den Anforderungen veröffentlicht. Die Übertragung soll demnach über zertifizierte Cloudanbieter erfolgen können.
Die Technische Richtlinie (BSI TR-03170) besteht aus drei Dokumenten.
- Rahmendokument (Rahmen-TR), welches die Rahmenbedingungen und Voraussetzungen, Definition und Abgrenzung, sowie Begriffsbestimmungen regelt.
- Teil 1 (BSI TR-03170-1), welcher die Anforderungen an die Cloud zur Übertragung biometrischer Lichtbilder vorgibt.
- Teil 2 (BSI TR-03170-2), welcher die Anforderungen an die Anwendung zum Upload der biometrischen Lichtbilder in die Cloud regelt.
Nach der Beschreibung in der Rahmen-TR ist eine Registrierung bei einem Cloudanbieter notwendig, da nur registrierte Fotografen Lichtbilder zum Cloud-Dienst übertragen dürfen. Der Cloudanbieter muss den Cloud-Dienst in das Deutsche Verwaltungsdiensteverzeichnis (DVDV) eingetragen haben. Die Beschreibung des DVDV finden Sie hier.