Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung

Am 17. Mai 2010 trat die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) in Kraft. Auch Handwerksbetriebe haben hierdurch Pflichten zu erfüllen.

Es wird zwischen zwei Informationspflichten unterschieden: Informationen, die der Betrieb vor Abschluss eines schriftlichen Vertrages oder bei Fehlen eines schriftlichen Vertrages vor Erbringung der Dienstleistung zur Verfügung zu stellen hat und Informationen, die auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden müssen.

Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder und Abmahnungen.

 Ansprechpartner

Fragen beantworten Ihnen gerne Claudia Kreuzer-Marks (Oberpfalz) und Markus Scholler (Niederbayern).

Markus Scholler

Rechtsassessor

Tel. 0851 5301-112

markus.scholler--at--hwkno.de



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