In Bayern sind Erleichterungen im Vergaberecht geplantBürokratieabbau im Vergaberecht

Ministerpräsident Dr. Markus Söder hatte in seiner Regierungserklärung vom 13. Juni 2024 den Abbau unnötiger bürokratischer Hemmnisse die Beschleunigung privater und staatlicher Initiativen angekündigt. In der Kabinettssitzung vom 25. Juni 2024 beschloss das Kabinett unter anderem eine Liberalisierung des Vergaberechts auf Landesebene (also unterhalb des EU-Schwellenwertes) mit folgenden Änderungen:

Es sollen in Bayern deutlich erhöhte Wertgrenzen gelten.

  • Direktauftrag bis 250.000 € für Bauleistungen bzw. bis 100.000 € für alle sonstigen Leistungen (bisherige Grenze bei Direktaufträgen: 25.000 €).
  • Erleichterte Vergabe bis 1 Mio. € für Bauleistungen bzw. für alle sonstigen Leistungen bis zum jeweiligen EU-Schwellenwert, also meist 221.000 €.

Die neuen Regelungen sollen neben dem Freistaat auch für juristische Personen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Staats unterstehen, sowie Kommunen gelten.

Das Inkrafttreten der neuen Regelungen ist voraussichtlich zum 1. Januar 2025 geplant.

Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist keine Änderung durch Landesrecht möglich. Die Wertgrenze für EU-weite Ausschreibungen liegt für Bauleistungen bei 5,382 Mio. € sowie für Liefer- und Dienstleistungen (auch freiberufliche Dienstleistungen) bei 221.000 € (143.000 € für oberste und obere Bundesbehörden).

Weitere Informationen zu den Wertgrenzen finden Sie auf der Seite des Auftragsberatungszentrums.

Die Pressemeldung zu den Erleichterungen im Vergaberecht sowie weiter geplanten Änderungen finden Sie im Downloadbereich.