Alternative bei fehlenden KreditsicherheitenBürgschaften
Banken und andere Kreditgeber fordern bei der Kreditvergabe Sicherheiten. Sind keine ausreichenden Kreditsicherheiten vorhanden, ist unter bestimmten Voraussetzungen die Gewährung einer öffentlichen Bürgschaft durch die Bürgschaftsbank Bayern möglich.
Verbürgt werden können
- mittel- und langfristige Bankdarlehen
- zinsverbilligte Darlehen von öffentlichen Förderbanken
- Kontokorrentkredite
- Avalkredite
- Leasingfinanzierungen
für gewerbliche Finanzierungsmaßnahmen zur
- Existenzgründung, Betriebsübernahme und tätiger Beteiligung (auch innerhalb der Familie)
- Erweiterung, Modernisierung und Rationalisierung bestehender Unternehmen
- Konsolidierung bestehender Unternehmen (Umschuldung von Lieferantenverbindlichkeiten)
Ansprechpartner
Nähere Informationen erhalten Sie
bei Ihrem Betriebsberater vor Ort oder
bei der Bürgschaftsbank Bayern.