Erhöhungen der Mautsätze seit 2023. Ausweitung des einbezogenen Gewichtsbereiches seit 01.07.2024Ausweitung der Bundesfernstraßenmaut und neue Mautsätze
Zum Jahresbeginn 2023 wurden bereits auf Autobahnen und Bundesstraßen die Mautsätze angehoben. Die Mauttarife (inklusive CO2-Aufschlag) können Sie aufgeschlüsselt nach Gewichts- und Schadstoffklassen auf der Seite von TollCollect abrufen.
Bitte beachten Sie:
Seit dem 1. Dezember 2023 ist für die Zuordnung zu einer Gewichtsklasse nicht mehr das zulässige Gesamtgewicht (zGG, Fahrzeugschein-Feld F.2) ausschlaggebend, sondern die technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm, Fahrzeugschein-Feld F.1).
Neben Regelungen zur CO2-Bepreisung und zu etappenweisen Mautsatzerhöhungen erfolgte eine Ausweitung der Mautpflicht für Autobahnen und Bundesstraßen auf Fahrzeuge mit dem Gewichtsbereich über 3,5 bis weniger als 7,5 t tzGm. Auf Anregung des ZDH wurde die Ausnahmeregelung neben dem Handwerk auch auf „mit dem Handwerk vergleichbare Berufe“ bezogen.
Trotz Ausdehnung der Bundesfernstraßenmaut (BFStrMG) auf den Bereich über 3,5 t bis unter 7,5 t technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm) werden ein Großteil der Handwerksbetriebe durch die Handwerkerausnahme auch zukünftig von Mautzahlungen freigestellt bleiben.
Bitte beachten Sie:
Die Mautpflicht wird nur relevant, wenn das „Motorfahrzeug“ über 3,5 t tzGm aufweist. Nur in diesem Fall wird die tzGm eines Anhängers mitgezählt. Die Handwerkausnahme gilt nur bis unter 7,5 t tzGm. Ab 7,5 t tzGm gibt es keine Ausnahme für das Handwerk. Es greifen die allgemeinen Regelungen zur Mautpflicht.
Hierzu gibt es unter anderem folgende Ausnahmen:
- Fahrzeuge bis zu 4,25 t tzGm, sofern sie emissionsfrei sind (§ 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 9 BFStrMG)
- schwere Nutzfahrzeuge (= Nutzfahrzeuge der Klassen M1, M2, N1 und N2 mit einer Bezugsmasse von über 2.610 kg sowie Nutzfahrzeuge der Klassen M3 und N3), sofern sie emissionsfrei sind, allerdings nur bis zum 31.12.2025 (§ 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 BFStrMG)
Der ZDH befindet sich seit Herbst 2023 im Austausch mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr und dem Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) über eine praxisgerechte Auslegung und gewerkespezifische Details der Handwerkerausnahme. Erste FAQ wurden auf den Seiten von BALM und Toll Collect veröffentlicht.
Ergänzend einige Informationen, die in Kürze bei den FAQ ergänzt werden sollen.
Es gilt nach Informationen des ZDH eine weite Definition des Mitarbeiterbegriffs, was für Transportvorgänge Folgendes bedeutet:
Wenn
- „Material, Ausrüstungen oder Maschinen transportiert werden, die zur Ausführung der Dienst- und Werkleistungen des Handwerksbetriebes notwendig sind (einschließlich Werkzeuge, Arbeitsmittel, Ersatzteile, Baustoffe, Kabel, Geräte oder Zubehör) (d.h. Fahrten zum Kunden/zur Baustelle)“, reicht es aus, wenn der Fahrer für handwerkliche Tätigkeiten im Betrieb angestellt ist (also auch Hilfsarbeiter, Azubis etc.) und die mitgeführten Gegenstände im Grundsatz für seine berufliche Tätigkeit verwendet.
- Werden aber handwerklich gefertigte Güter transportiert, die im eigenen Handwerksbetrieb hergestellt, weiterverarbeitet oder repariert werden (d.h. Auslieferungsfahrten), gibt es gar keine Anforderungen an den Fahrer, wenn er denn im Betrieb angestellt ist. Es kann also (z.B. bei Bäckereien, Brauereien, Wäschereien) auch ein reiner Fahrer sein.
Nach den FAQ von Toll Collect handelt es sich um keine handwerkliche, sondern industrielle Herstellung, wenn in der Regel z. B. Teigrohlinge oder Backwaren in arbeitsteiligen Prozessen durch einen hohen Grad an Mechanisierung und Automatisierung in großen Mengen produziert werden, um in Filialen aufgebacken oder verkauft zu werden.
Weitere Klärungen konnten auch für folgenden Fahrten erreicht werden, die alle unter die Ausnahmeregelung fallen:
- Abtransport von Abfall/Restoffen im Nachgang zu einer handwerklichen Tätigkeit zur Entsorgung (z.B. alte Heizkörper nach Einbau einer neuen Heizung)
- Auf der Fahrt zu einer Baustelle werden auf dem Weg Materialien und Mitarbeiter auf einer anderen Baustelle abgesetzt.
- Ein Handwerksbetrieb holt ein Fahrzeug/eine Maschine/ein Haushaltegerät zur fachgerechten Reparatur in seiner Werkstatt ab (damit „Material“ zur Ausübung des handwerklichen Berufes) und bringt es nach erfolgter Reparatur wieder zum Kunden zurück.
- Verbringung und Abholung eines handwerklich hergestellten/reparierten Gegenstandes zur Zwischenbearbeitung (z.B. Verbringen eines schmiedeeisernen Tores vom Metallbauer zur Verzinkung oder eines repartieren Fahrzeugs/einer Maschine zur Lackierung.)
Im Downloadbereich finden Sie eine Handreichung des ZDH.
Weitere Informationen zur Registrierung der Handwerkerausnahme
Es gibt für Handwerksbetriebe die Möglichkeit, sich auf freiwilliger Basis vorab bei Toll Collect als „mautbefreit“ eintragen zu lassen, um die regelmäßige Zustellung von Klärungsschreiben von „Mautbrücken“ und „Mautsäulen“ zu vermeiden.
Zur Eintragung der Vorabbefreiung sind Angaben zum Unternehmensnamen und Sitz, zur Eintragung gemäß den Anlagen der Handwerksordnung A, B1 und B2 sowie zu den auf den Betrieb gemeldeten Fahrzeugen erforderlich.
Wichtig:
Die Registrierung gilt maximal zwei Jahre. Sie kann anschließend verlängert werden. Registrierungen, die bis zum Ablauftermin nicht verlängert wurden, laufen automatisch aus.
Bitte beachten Sie:
Bei jeder Einzelfahrt muss die Einhaltung der Voraussetzungen der Handwerkerausnahme gewährleistet sein.
Ist bei einer Einzelfahrt die Voraussetzungen für die sonst vorliegende und gemeldete Handwerkerausnahme nicht erfüllt, ist das Fahrzeug für diese Fahrt mautpflichtig. Toll Collect empfiehlt in diesem Fall die Buchung und Bezahlung dieser Fahrt über die Toll Collect-App oder die Toll Collect-Website abzuwickeln.
Ansprechpartner
Fragen beantworten Ihnen gerne Claudia Kreuzer-Marks (Oberpfalz) und Markus Scholler (Niederbayern).
Abteilungsleiterin
Tel. 0941 7965-130
Fax 0941 7965 198
Download
Achtung
Die Handwerkerausnahme wird nur für den Gewichtsbereich über 3,5 bis weniger als 7,5 Tonnen gelten.
Links
FAQ zur Handwerkerausnahme bei Toll Collect
Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)
Infos und die Liste der Berufe
Toll Collect: