Energieberatung
Energie- und damit Kosteneinsparung bleiben wichtige Themen für den Handwerksbetrieb. Lohnt sich der Einsatz eines Blockheizkraftwerkes, einer Photovoltaikanlage, gibt es Möglichkeiten zur Wärmerückgewinnung in meinem Betrieb und so weiter?
Diese oder ähnliche Fragen können wir für Ihren Betrieb klären. Wir erstellen eine kostenlose Energiegrundberatung, das heißt wir ermitteln Ihre Energieverbräuche und erstellen Kennzahlen, die zur Beurteilung des Energieverbrauchs und für Einsparmaßnahmen herangezogen werden können.
Neben der kostenfreien Energiegrundberatung können Sie eine umfangreiche, bezuschusste Energieberatung (Bestand und Neubau) in Anspruch nehmen. Hier können wir sehr gerne bei der Suche nach einer Energieberatung unterstützen.
Eine Energieberatung für Wohngebäude soll Eigentümer, Mieter und Pächter sowie Nießbrauchsberechtigte bei der Entscheidung unterstützen, wie die Energieeffizienz eines Wohngebäudes sinnvoll verbessert werden kann. Die Energieberatung leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der Ziele des Klimaschutzes.
Mit der Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW) werden von Expertinnen und Experten durchgeführte Energieberatungen gefördert.
Höhe der Förderung
- 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 650 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern
- 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 850 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten
- zusätzliche Förderung für WEG: 250 Euro einmalig pro WEG bei Erläuterung der Beratungsergebnisse im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung
Gefördert werden auch Energieberatungen für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau, die es ermöglichen, Energieeffizienz und erneuerbare Energien in den Planungs- und Entscheidungsprozess einzubeziehen und damit die Effizienzpotentiale zum individuell günstigsten Zeitpunkt auszuschöpfen. Modul 2: Energieberatung DIN V 18599
Ein förderfähiges energetisches Sanierungskonzept zeigt auf, wie ein Nichtwohngebäude
- Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch modernisiert werden kann (Sanierungsfahrplan) oder
- wie durch eine umfassende Sanierung der Standard eines bundesgeförderten BEG-Effizienzgebäudes zu erreichen ist (Sanierung in einem Zug).
Eine Neubauberatung für Nichtwohngebäude wird gefördert, wenn sie ein bundesgefördertes Effizienzhaus zum Ziel hat.
Höhe der Förderung
Die Förderhöhe beträgt 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 4.000 Euro. Die genaue Höhe hängt von der Nettogrundfläche des betreffenden Gebäudes ab:
- Nettogrundfläche unter 200 m²: Zuschuss maximal 850 Euro
- Nettogrundfläche zwischen 200 m² und 500 m2: Zuschuss maximal 2.500 Euro
- Nettogrundfläche mehr als 500 m²: Zuschuss maximal 4.000 Euro
Die Anträge müssen vor Beginn direkt bei der BAFA online gestellt werden und sind nur unter Einbezug eines Energie-Effizienz-Experten möglich. Zugelassene Berater finden Sie in der Energieeffizienz-Expertenliste der dena.
Weiterführende Informationen zu den Förderungen BAFA - Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude und BAFA - Modul 2: Energieberatung DIN V 18599.
Ansprechpartner
Beratungsstelle für Innovation und Technologie (BIT)
Tel. 09431 885-304
Fax 09431 885-285304
Information
Weitere Informationen der BAFA
Die Beratungsstelle für Innovation und Technologie ist gefördert:
Hinweis: Diese Stelle gehört zum Technologie-Transfer-Netzwerk des Handwerks und wird als „Beratungsstelle für Innovation und Technologie“ vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie gefördert. Weitere Informationen finden Sie auf der zentralen Webseite www.bisnet-handwerk.de. Weitere Informationen zur zentralen Leitstelle für Technologie-Transfer im Handwerk finden Sie hier.