Antrag auf Eintragung (Berufsausbildungsvertrag)

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Zwischen dem Ausbildungsbetrieb (Ausbildenden)**
-
und dem Auszubildenden **
Ärztliche Erst-
untersuchung
muss beigefügt sein, wenn noch nicht
18 Jahre alt (§32 Abs. 1 JArbSchG)
nicht beigefügt,
da volljährig
Gesetzlicher Vertreter #1
Gesetzlicher Vertreter #1
wird nachstehender Vertrag zur Ausbildung

ggf. Wahlpflichtbaustein

    nach Maßgabe der Ausbildungsordnung geschlossen.

    Die Führung des Ausbildungsnachweises (Berichtsheft) erfolgt:

    A

    Die Ausbildungsdauer beträgt nach der Ausbildungsordnung

    =

    Durch die Ausbildungsform verlängert sich der Vertrag um

    =

    Diese Ausbildungsdauer verringert sich durch: (Schulzeugnisse, Berufsgrundschuljahreszeugnis, andere Ausbildungszeugnisse in Kopie beifügen)

    -

    -

    -


    somit dauert die tatsächliche Ausbildungsdauer

    =


    B

    Die Probezeit beträgt

    C

    Die regelmäßige tägl. Ausbildungszeit beträgt , die regelmäßige wöchentl. Ausbildungszeit beträgt

    D

    Der Ausbildende zahlt dem Auszubildenden eine angemessene

    Vergütung. Diese beträgt z.Zt. monatlich brutto:

    E

    Die Urlaubsdauer richtet sich mind. nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz, dem Bundesurlaubsgesetz bzw. nach den anzuwendenden
    Tarifverträgen. Der Ausbildende gewährt dem Auszubildenden nachfolgend aufgeführten Urlaub. Es besteht Anspruch auf:

    Kalenderjahr

    F

    Ausbilder

    Achtung: Falls der Ausbilder neu benannt wird, bitte die Ausbildererklärung ausgefüllt einreichen und Belege über die Ausbildungsberechtigung beifügen.

    Betrieb

    Wir sind ein Betrieb des öffentlichen Dienstes
    Erstausbilder
    Anzahl
    Anzahl
    Anzahl

    Auszubildender

    Vorbildung:

    Höchster allgemeinbildender Schulabschluss

    Mittlerer Bildungsabschluss

    Berufsvorbereitung, berufliche Grundbildung

    (mindestens 6 Monate) (wenn ja, Mehrfachnennungen möglich)

    Bisherige Ausbildung

    Bei Anrechnung Nachweise beifügen

    Öffentliche Förderung des Ausbildungsverhältnisses (monatlich, regelmäßig, mehr als 50 % der Gesamtkosten im ersten Jahr der Ausbildung)
    Erklärung des Ausbildenden:

    Die Einrichtungen unserer Ausbildungsstätten bieten - ggf. zusammen mit den
    im Berufsausbildungsvertrag aufgeführten Ausbildungsmaßnahmen außerhalb
    der Ausbildungsstätte - die Voraussetzung, dass die erforderlichen
    Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten nach der Ausbildungsordnung und
    dem Ausbildungsrahmenplan in vollem Umfang vermittelt werden können.
    In der Person des Ausbildenden (Ausbildender ist der Vertragsschließende -
    bei juristischen Personen die vertretungsberechtigten Organe) und des von
    ihm ggf. bestellten Ausbilders liegen keine Gründe vor, die der Ausbildung

    im Sinne des Berufsbildungsgesetzes entgegenstehen. Insbesondere
    besteht kein Verbot, Kinder und Jugendliche zu beschäftigen.
    Alle später eintretenden wesentlichen Änderungen des Berufsausbildungsvertrags
    werden der Handwerkskammer unverzüglich mitgeteilt.

    *) Das Ausfüllen der weiß hinterlegten Felder ist freiwillig.

    **) Aus Lesbarkeitsgründen wird die männliche Form verwendet. Sie gilt für alle Geschlechter (m/w/d).

    Vielen Dank!
    Ihr Lehrvertrag wird generiert.

    Wahlpflichtbaustein/Handlungsfeld möglich
    Bitte wählen Sie einen Beschulungsort
    Empfohlene Schulen
    Restliche Schulen
    Dieser Lehrvertrag wurde bereits erneut geöffnet und gespeichert oder der angegebene Link ist ungültig.
    Die eingetragene Betriebsnummer nach § 18 I SGB IV ist nicht korrekt. Bitte tragen Sie eine gültige Betriebsnummer nach § 18 I SGB IV ein. Diese haben Sie von der Agentur für Arbeit erhalten. Bitte achten Sie auf eine achtstellige nummerische Angabe.
    Sind beide Eltern sorgeberechtigt, müssen beide den Ausbildungsvertrag unterschreiben
    bis Datum muss nach von Datum liegen
    Die Ausbildung kann höchstens um das 1,5 fache verlängert werden
    Bitte geben Sie eine gültige Zahl ein
    Die maximal anrechenbare Verkürzung beträgt 12 Monate.
    Änderung: ärztliche Erstuntersuchung muss beigefügt sein,
    da Auszubildender bei Ausbildungsbeginn nicht volljährig.
    Änderung: ärztliche Erstuntersuchung muss nicht beigefügt sein,
    da Auszubildender bei Ausbildungsbeginn volljährig.
    Mindestausbildungsdauer unterschritten. Das Ausbildungsende darf nicht vor dem Ausbildungsbeginn liegen.
    Zur korrekten Tarifermittlung müssen Sie zuerst folgende Daten ausfüllen:

    - Ausbildungsberuf
    - Geburtsdatum Auszubildender
    - Ausbildungsbeginn
    Die angezeigten Ausbildungsvergütungen sind ohne Gewähr. Der Ausbildende bleibt arbeitsrechtlich für die Richtigkeit der ausgezahlten Vergütungen verantwortlich.
    Leider konnte kein passender Tarif ermittelt werden.
    Es wurde kein passender Tarif gefunden, deshalb wurde die derzeit gültige gesetzliche Mindestausbildungsvergütung herangezogen.
    Bitte beachten Sie: Die Vergütung muss mit jedem Ausbildungsjahr ansteigen.
    Bitte überprüfen Sie Ihre Eingaben zur Vergütung. Die Vergütung muss größer als 0 sein.
    Bitte überprüfen Sie Ihre Eingaben zur Vergütung. Die Vergütung weist keinen Anstieg mit Fortschritt der Ausbildungsjahre auf.
    Bitte überprüfen Sie Ihre Eingaben zur Vergütung. Die Vergütung liegt unterhalb des anzuwendenen Tarifes.
    Zur korrekten Urlaubsermittlung müssen Sie zuerst folgende Daten ausfüllen:

    - Ausbildungsberuf
    - Geburtsdatum Auszubildender
    - Ausbildungsbeginn
    Die angezeigten Urlaubstage sind ohne Gewähr. Der Ausbildende bleibt arbeitsrechtlich für die Richtigkeit der ausgewählten Urlaubstage verantwortlich.
    Leider konnten keine Urlaubstage ermittelt werden.
    Zur korrekten Berufsschulenermittlung müssen Sie zuerst folgende Daten ausfüllen:

    - Ausbildungsberuf
    - PLZ Betrieb
    - Ausbildungsbeginn
    Die angezeigten Berufsschulen sind ohne Gewähr. Der Ausbildende bleibt arbeitsrechtlich für die Richtigkeit der ausgewählten Berufsschulen verantwortlich.
    Mehrere Berufsschulen vorhanden.
    Leider konnte keine passende Berufsschule ermittelt werden.
    Die tägliche Arbeitszeit darf bei Minderjährigen 8 Stunden nicht überschreiten
    Die wöchentliche Arbeitszeit darf bei Minderjährigen 40 Stunden nicht überschreiten
    Die tägliche Arbeitszeit darf bei Volljährigen 10 Stunden nicht überschreiten
    Die wöchentliche Arbeitszeit darf bei Volljährigen 48 Stunden nicht überschreiten
    Zur korrekten Arbeitszeitermittlung ist die Angabe des Geburtsdatums und des Ausbildungsbeginns erforderlich.
    Bei Auszubildenden aus Ländern außerhalb der EU muss dem Betrieb eine Arbeits- bzw. Aufenthaltserlaubnis des Auszubildenden vorliegen.
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