Neue Tarife für die Lkw-Maut ab 1. Januar 2019

Ab 1. Januar 2019 gelten in Deutschland neue Tarife für die Lkw-Maut. Ein Parameter für die Berechnung der Mauthöhe ist die Gewichtsklasse.

Der Mautsatz je Kilometer setzt sich aus drei Mautteilsätzen zusammen:

  • aus den Infrastrukturkosten entsprechend der Gewichtsklasse des mautpflichtigen Fahrzeugs oder Fahrzeugkombination,
  • den verursachten Luftverschmutzungskosten abhängig von der Schadstoffklasse und
  • den Kosten für die Lärmbelastung in Höhe von 0,002 Euro je Kilometer.
     

Ab 1. Januar 2019 haben die Lkw-Fahrer im Rahmen ihrer Mitwirkungspflichten die Aufgabe, die Gewichtsklasse korrekt einzustellen. Das Gewicht ist in folgende Gewichtsklassen einzuordnen: größer/gleich 7,5 – 11,99 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht, größer/gleich 12 Tonnen bis 18 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht und größer 18 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht. Ab einem zulässigen Gesamtgewicht von über 18 Tonnen wird zusätzlich nach bis zu 3 bzw. über 4 Achsen unterschieden, die der Lkw-Fahrer im Fahrzeuggerät anzugeben hat. Bei Fahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen bis zu 18 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht ist eine Einstellung der Achszahl freiwillig möglich.

 

Für die Ermittlung des zulässigen Gesamtgewichts von Fahrzeugkombinationen werden, abweichend von der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, die zulässigen Gesamtgewichte der Einzelfahrzeuge addiert. Stütz- und Aufliegelasten werden nicht berücksichtigt.

Sie können die näheren Einzelheiten der Übersicht zu den neuen Tarifen und dem Flyer im nebenstehenden Download entnehmen.