Gesellen- und Abschlussprüfungen
Zuständigkeiten
Für die Abnahme der Gesellen-/Abschlussprüfungen errichtet die Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz Prüfungsausschüsse. Die Handwerkskammer hat die Kreishandwerkerschaften beziehungsweise selbständige Innungen mit der Durchführung und Organisation als „geschäftsführende Stelle“ beauftragt. Welcher Prüfungsausschuss beziehungsweise welche geschäftsführende Stelle für die Durchführung der Gesellen- und Abschlussprüfungen zuständig sind, erfahren Sie im Verzeichnis der Gesellen- bzw. Abschlussprüfungsausschüsse.
Ansprechpartner
Sekretariat Prüfungswesen
Tel. 0941 7965-165
Fax 0941 7965-281165
Prüfungsarten
Am Ende der Ausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf findet die Gesellen- beziehungsweise Abschlussprüfung statt. Die Durchführung der Gesellenprüfung (für handwerkliche Berufe, zum Beispiel Friseur, Kfz-Mechatroniker) ist in der Handwerksordnung (HwO) gesetzlich geregelt. Bei den nicht-handwerklichen Berufen findet am Ende der Lehrzeit eine Abschlussprüfung (zum Beispiel Kaufmann für Büromanagement, Automobilkaufmann) nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetz (BBiG) statt.
Während der Berufsausbildung wird zur Ermittlung des Ausbildungsstandes mindestens eine Zwischenprüfung durchgeführt. Die Zwischenprüfung findet überwiegend vor dem Ende des 2. Ausbildungsjahres statt. Die Prüfungsinhalte ergeben sich für alle Prüfungen aus den jeweiligen Ausbildungsordnungen.
Gestreckte Gesellen-/Abschlussprüfung
Die Gesellen-/Abschlussprüfung wird dabei in zwei zeitlich auseinanderfallende Prüfungsteile gegliedert, das heißt die Zwischenprüfung wird zum Teil 1 der Gesellen-/Abschlussprüfung aufgewertet. Aus den Ergebnissen der Teile 1 und 2, die je nach Beruf verschieden gewichtet werden, wird das Gesamtergebnis der Prüfung gebildet. Grundlage ist die jeweilige Ausbildungsordnung der entsprechenden Ausbildungsberufe.
Ansprechpartner
Anmeldung
Die Anmeldung beziehungsweise der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist durch den Lehrling schriftlich oder elektronisch unter Verwendung der von der Handwerkskammer vorgegebenen Formulare vorzunehmen. Die Anmeldeformulare werden dem Lehrling über den Ausbildungsbetrieb für die jeweiligen Prüfungen von der geschäftsführenden Stelle zugesandt.
Bei Fragen zur Anmeldung wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige prüfende Stelle, die Sie aus dem Verzeichnis der geschäftsführenden Stellen entnehmen können.
Zulassungsvoraussetzungen
Regelzulassung
Zur Gesellen-/Abschlussprüfung ist zuzulassen,
- wer die Ausbildungsdauer zurückgelegt hat oder wessen Ausbildungsdauer nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet,
- wer an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen teilgenommen sowie einen vom Ausbilder oder von der Ausbilderin und dem Lehrling unterzeichneten Ausbildungsnachweis vorgelegt hat,
- wessen Berufsausbildungsverhältnis in die Lehrlingsrolle eingetragen oder aus einem Grund nicht eingetragen ist, den weder der Lehrling noch dessen gesetzliche Vertreter zu vertreten haben.
Sofern die Gesellen-/Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen (Gestreckte Prüfung) durchgeführt wird, ist über die Zulassung jeweils gesondert zu entscheiden.
Zum Teil 1 der Gesellen-/Abschlussprüfung ist zuzulassen,
- wer die in der Ausbildungsordnung vorgeschriebene, erforderliche Ausbildungsdauer zurückgelegt hat,
- wer einen vom Ausbilder oder von der Ausbilderin und dem Lehrling unterzeichneten Ausbildungsnachweis vorgelegt hat,
- wessen Berufsausbildungsverhältnis in die Lehrlingsrolle eingetragen oder aus einem Grund nicht eingetragen ist, den weder der Lehrling noch dessen gesetzliche Vertreter zu vertreten haben.
Zum Teil 2 der Gesellen-/Abschlussprüfung ist zuzulassen,
- wer die Ausbildungsdauer zurückgelegt hat oder wessen Ausbildungsdauer nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet,
- wer am Teil 1 der Gesellen-/Abschlussprüfung teilgenommen hat und
- wer einen vom Ausbilder oder von der Ausbilderin und dem Lehrling unterzeichneten Ausbildungsnachweis vorgelegt hat und
- wessen Berufsausbildungsverhältnis in die Lehrlingsrolle eingetragen oder aus einem Grund nicht eingetragen ist, den weder der Lehrling noch dessen gesetzliche Vertreter zu vertreten haben.
Bei Fragen zur regulären Zulassung wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige prüfende Stelle, die Sie aus dem Verzeichnis der geschäftsführenden Stellen entnehmen können.
Sonderzulassungen
Weitere Zulassungen zur Gesellen-/Abschlussprüfung sind unter anderem in folgenden besonderen Fällen möglich:
- der Lehrling kann nach Anhörung des Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf seiner Ausbildungszeit zur Gesellen-/Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn seine Leistungen dies rechtfertigen (§ 37 Abs. 1 HwO). Antrag auf vorzeitige Zulassung
- zur Gesellen-/Abschlussprüfung ist auch zuzulassen, wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungsdauer vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem die Prüfung abgelegt werden soll (§ 37 Abs. 2 HwO). Informationen zur Externenprüfung; Antrag auf Zulassung ohne Nachweis einer Lehre
Über die Zulassung zur Gesellen-/Umschulungsprüfung entscheidet der Vorsitzende des Prüfungsausschusses. Hält er die Zulassungsvoraussetzungen nicht für gegeben, so entscheidet der Prüfungsausschuss (§ 37 a HwO).
Über die Zulassung zur Abschluss-/Umschulungsprüfung entscheidet die zuständige Stelle. Hält sie die Zulassungsvoraussetzungen für nicht gegeben, so entscheidet der Prüfungsausschuss (§ 46 BBiG).
Ansprechpartner
Sekretariat Prüfungswesen
Tel. 0941 7965-165
Fax 0941 7965-281165
Prüfungstermine
Grundsätzlich finden Gesellen-/Abschlussprüfungen zweimal im Jahr statt. Die Termine für die schriftlichen Prüfungen (Sommer, Winter und Teil 1), die im Bezirk der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz abgehalten werden, werden durch die Handwerkskammer im Internet regelmäßig bekanntgegeben.
Für die praktischen Prüfungen gibt es keine einheitlichen Termine. Diese werden von der geschäftsführenden Stelle in Absprache mit dem Prüfungsausschuss festgelegt und können dort erfragt werden.
Ansprechpartner für die Termine der schriftlichen Prüfung
Ansprechpartner für die Termine der praktischen Prüfung
die für Sie zuständige geschäftsführenden Stelle
Zweitschriften / Rentenbestätigungen
Gerne können Sie eine Zweitschrift Ihres Gesellen-/ Abschlussprüfungszeugnisses, sowie eine Lehrzeitbestätigung für die Rentenversicherung beantragen.
Eine Zweitschrift kostet 30,00 Euro.
Eine Rentenbestätigung ist kostenlos.
Wir stellen Ihnen das angeforderte Dokument schnellstmöglich aus und senden es Ihnen per Post zu. (maximale Bearbeitungszeit: 14 Tage)
Ansprechpartner Zweitschriften
Sachbearbeitung Meister- und Fortbildungsprüfungen
Tel. 0941 7965-187
Fax 0941 7965-281187
Ansprechpartner Rentenbestätigungen
Downloads
allgemein
Prüfungstermine
Anträge und Formulare
- Antrag auf Befreiung bei Umschulungsprüfung
- Antrag auf Überstellung für überbetriebliche Lehrlingsunterweisungen und Prüfungen zu einer anderen Handwerkskammer
- Antrag auf Verlängerung der Ausbildungszeit wg. nicht bestandener Prüfung
- Antrag auf Verlängerung der Ausbildungszeit wg. sonstiger Gründe
- Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Gesellenprüfung (PDF 250 kB)
- Antrag auf Zulassung ohne Nachweis einer Lehre (PDF 238 kB)
- Lösungsmitteilung
Kaufmann/-frau für Büromanagement
- Report: Deckblatt mit persönlicher Erklärung (PDF 38 kB)
- Infoblatt Varianten (PDF 29 kB)
- Infoblatt Report Variante (PDF 44 kB)
- Empfehlung zur Prüfungsvorbereitung (PDF 49 kB)
Technische/r Produktdesigner/in - Fachrichtung Maschinen- und Anlagenkonstruktion
- Infoblatt mit Erklärung - Wahl der Prüfungsvariante (PDF 363 KB)
- Konzept des Betrieblichen Auftrags (PDF 285 KB)
- Antrag auf Genehmigung des Betrieblichen Auftrags (PDF 312 KB)
- Hinweise zur Dokumentation des Betrieblichen Auftrags (PDF 229 KB)
- Merkblatt zu Präsentation und Fachgespräch des Betrieblichen Auftrags (PDF 231 KB)
- Persönliche Erklärung zum Betrieblichen Auftrag (PDF 277 KB)
- Rahmenbedingungen Betrieblicher Auftrag (PDF 49 KB)
Technische/r Systemplaner/in - Fachrichtung Elektrotechnische Systeme
- Infoblatt mit Erklärung - Wahl der Prüfungsvariante (PDF 374 KB)
- Konzept des Betrieblichen Auftrags (PDF 119 KB)
- Antrag auf Genehmigung des Betrieblichen Auftrags (PDF 151 KB)
- Hinweise zur Dokumentation des Betrieblichen Auftrags (PDF 27 KB)
- Merkblatt zu Präsentation und Fachgespräch des Betrieblichen Auftrags (PDF 53 KB)
Technische/r Systemplaner/in - Fachrichtung Stahl- und Metallbautechnik
Prüfungsbereich Konstruktionsauftrag - Erklärung Gebiet (PDF 48 KB)
Ansprechpartner
Referat Gesellen-, Abschluss-, Umschulungsprüfungen
Sachbearbeitung Prüfungswesen
Tel. 0941 7965-159
Fax 0941 7965-281159
- Befreiung von Wirtschafts- und Sozialkunde
- Anträge auf Überstellung zu anderen Prüfungsausschüssen
Sachbearbeitung Prüfungswesen
Tel. 0941 7965-206
Fax 0941 7965-281206
- Raumausstatter/in
- Sattler/in
- Schreiner/in (KEH)
- Zahntechniker/in
- Automobilkauffrau/Automobilkaufmann
- Friseur/in (KEH)
Sachbearbeitung Prüfungswesen Tel. 0941 7965-152 Fax 0941 7965-281152
- Medientechnologe/in - Fachrichtung Druck
- Medientechnologe/in - Fachrichtung Siebdruck
- Technische/r Systemplaner/in - Fachrichtung Elektrotechnische Systeme
- Technische/r Systemplaner/in - Fachrichtung Stahl- und Metallbautechnik
- Technische/r Systemplaner/in - Fachrichtung Versorgungs- und Ausrüstungstechnik
- Technische/r Produktdesigner/in
- Anlagenmechaniker/in (LA, DGF)
- Feinwerkmechaniker/in
- Friseur/in (LA)
- Keramiker/in
Sachbearbeitung Prüfungswesen
Tel. 0941 7965-207
Fax 0941 7965-281207
- Fachpraktiker/in Maler (R, KEH)
- Fahrzeuglackierer/in (Oberpfalz, KEH)
- Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement (Oberpfalz, KEH)
- Maler/in und Lackierer/in (R, KEH, NM)
Abteilung Prüfungen
Sekretariat Prüfungswesen
Tel. 0941 7965-165
Fax 0941 7965-281165
Abrechnung Prüfungswesen
Tel. 0941 7965-205
Fax 0941 7965-281205