
Aktuelles Umwelt & Energie
Auf diesen Seiten informieren wir Sie über zentrale Themen zu Umweltschutz und Energie.
Einige aktuelle Hinweise:
Neue Gefahrstoffverordnung 2024
Zum 5. Dezember ist die novellierte Gefahrstoffverordnung in Kraft getreten. Sie enthält wesentliche Änderungen, insbesondere für Tätigkeiten mit Asbest beim Bauen im Bestand. Im Artikel "Neue Gefahrstoffverordnung 2024" finden Sie weitere Informationen dazu.
Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Ziel ist es, dass künftig grundsätzlich nur noch Heizungsanlagen neu eingebaut werden, wenn sie mindestens 65 Prozent der bereitgestellten Wärme mit erneuerbaren Energien erzeugen.
Die Vorgaben des GEG zum erneuerbaren Heizen gelten seit dem 1. Januar 2024. Schrittweise wird damit der Umstieg auf eine klimafreundliche Wärmeversorgung eingeleitet.
Bis zum Jahr 2045 soll so die Nutzung von fossilen Energieträgern für die Wärmeversorgung im Gebäudebereich beendet werden. Spätestens ab diesem Zeitpunkt sollen alle Heizungen vollständig mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. Der Wegweiser des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen gibt dazu einen ersten Überblick.
BMWSB - Startseite - Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Neben der Förderung für die Sanierung zum Effizienzhaus ist vor allem die Förderung von Einzelmaßnahmen (BEG EM), die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (bafa) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (kfw) koordiniert werden.
Diese Maßnahmen unterteilen sich in Wohngebäude und Nichtwohngebäude und danach in verschiedene Kategorien:
- Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
- Anlagentechnik (außer Heizung)
- Heizungsoptimierung
- Fachplanung und Baubegleitung
Hier gibt es einen Überblick zu den Maßnahmen und möglichen Förderungen.
BAFA - Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) | KfW
Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)
Mit der Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft fördern bafa und kfw Unternehmen, die in hocheffizienzte Technologien sowie erneuerbare Energien investieren und damit nachhaltig für sparsame und rationelle Energieverwendung in ihrem Betrieb sorgen.
Hier gibt es einen Überblick zu den Maßnahmen und möglichen Förderungen:
- Förderungen bafa
- Förderungen kfw (Privatpersonen)
- Förderungen kfw (Energieeffizienz und Umweltschutz)
- Förderdatenbank
Energieeffizienzgesetz (EnEfG)
Mit Inkrafttreten des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) am 18. November 2023 wurden die Anforderungen des Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) für Unternehmen erweitert. Unter anderem wurde die Pflicht zur Einrichtung von Energie (EMS)- oder Umweltmanagementsystemen (UMS) für Unternehmen (unabhängig vom KMU-Status), die einen durchschnittlichen Gesamtenergieverbrauch von mehr als 7,5 Gigawattstunden (GWh) pro Jahr (a) in den letzten drei Kalenderjahren vorweisen, eingeführt. Darüber hinaus besteht ab einem Gesamtenergieverbrauch von 2,5 GWh pro Jahr, die Pflicht zur Erstellung und Veröffentlichung von Umsetzungsplänen für wirtschaftlich durchführbare Endenergieeinsparmaßnahmen.
Unternehmen, die bis zum Ablauf des 17. November 2023 den Status eines Unternehmens nach § 8 Absatz 1 EnEfG (durchschnittlicher Gesamtendenergieverbrauch > 7,5 GWh/a) erlangt haben, müssen ein EMS oder UMS bis zum Ablauf des 18. Juli 2025 eingerichtet haben. Die erstmalige Feststellung des durchschnittlichen Gesamtenergieverbrauchs nach § 8 EnEfG hat somit zum 18. November 2023 für die Jahre 2020, 2021 und 2022 erfolgen.
Weitere Informationen dazu sind auf der folgenden Seite zu finden:
EnEfG - Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz in Deutschland 1
Gesetzesvorhaben und Neuregelungen für 2024 und 2025
Einen Überblick über weitere Änderungen finden Sie hier:
2024 Deutschen Handwerks Zeitung
Ansprechpartner
Beratungsstelle für Innovation und Technologie (BIT)
Tel. 09431 885-304
Fax 09431 885-285304
Veranstaltungen
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Elektromobilitätsausstellung für den gewerblichen Bereich
Die Beratungsstelle für Innovation und Technologie ist gefördert:
Hinweis: Diese Stelle gehört zum Technologie-Transfer-Netzwerk des Handwerks und wird als "Beratungsstelle für Innovation und Technologie" vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWi) und dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie gefördert. Weitere Informationen finden Sie auf der zentralen Webseite www.bisnet-handwerk.de. Weitere Informationen zur zentralen Leitstelle für Technologie-Transfer im Handwerk finden Sie hier.