Aktuelles Umwelt & Energie
Auf diesen Seiten informieren wir Sie über zentrale Themen zu Umweltschutz und Energie.
Einige aktuelle Hinweise:
Änderungen Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Mit der Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zur Umsetzung der sogenannten 65 Prozent-Erneuerbare Energien-Vorgabe soll der Umstieg auf klimafreundliche Heizungen eingeleitet und damit die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen reduziert werden. Ziel ist es, dass künftig grundsätzlich nur noch Heizungsanlagen neu eingebaut werden, wenn sie mindestens 65 Prozent der bereitgestellten Wärme mit erneuerbaren Energien erzeugen.
Die neuen Vorgaben des GEG zum erneuerbaren Heizen gelten seit dem 1. Januar 2024. Schrittweise wird damit der Umstieg auf eine klimafreundliche Wärmeversorgung eingeleitet, die mittel- bis langfristig planbar, kostengünstig und stabil ist. Bis zum Jahr 2045 wird so die Nutzung von fossilen Energieträgern für die Wärmeversorgung im Gebäudebereich beendet. Spätestens ab diesem Zeitpunkt müssen alle Heizungen vollständig mit Erneuerbaren Energien betrieben werden.
Der Wegweiser des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen gibt dazu einen ersten Überblick.
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Um die Klimaziele zu erreichen und vor allem Besitzer und Besitzerinnen von älteren Häusern für eine Modernisierungsmaßnahme zu gewinnen, regelt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), welche Sanierungsmaßnahmen in welchem Umfang gefördert werden.
Interessant ist neben der Förderung für die Sanierung zum Effizienzhaus vor allem die Förderung von Einzelmaßnahmen (BEG EM), die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (bafa) koordiniert wird. Diese Maßnahmen unterteilen sich in drei Kategorien:
- Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
- Anlagentechnik (Be- und Entlüftung)
Hier gibt es einen Überblick zu den Maßnahmen und möglichen Förderungen.
Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)
Zum 15. Februar 2024 ist eine neue Richtlinie für die "Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz" (EEW) in Kraft getreten. Bei der Novellierung wurde das Förderprogramm unter anderem an die geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen der EU angepasst.
Mit der Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft fördert das BAFA Unternehmen, die in hocheffizienzte Technologien sowie erneuerbare Energien investieren und damit nachhaltig für sparsame und rationelle Energieverwendung in ihrem Betrieb sorgen.
Hier gibt es einen Überblick zu den Maßnahmen und möglichen Förderungen.
Energieeffizienzgesetz (EnEfG)
Mit Inkrafttreten des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) am 18. November 2023 wurden die Anforderungen des Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) für Unternehmen erweitert. Unter anderem wurde die Pflicht zur Einrichtung von Energie (EMS)- oder Umweltmanagementsystemen (UMS) für Unternehmen (unabhängig vom KMU-Status), die einen durchschnittlichen Gesamtenergieverbrauch von mehr als 7,5 Gigawattstunden (GWh) pro Jahr (a) in den letzten drei Kalenderjahren vorweisen, eingeführt. Darüber hinaus besteht ab einem Gesamtenergieverbrauch von 2,5 GWh pro Jahr, die Pflicht zur Erstellung und Veröffentlichung von Umsetzungsplänen für wirtschaftlich durchführbare Endenergieeinsparmaßnahmen.
Unternehmen, die bis zum Ablauf des 17. November 2023 den Status eines Unternehmens nach § 8 Absatz 1 EnEfG (durchschnittlicher Gesamtendenergieverbrauch > 7,5 GWh/a) erlangt haben, müssen ein EMS oder UMS bis zum Ablauf des 18. Juli 2025 eingerichtet haben. Die erstmalige Feststellung des durchschnittlichen Gesamtenergieverbrauchs nach § 8 EnEfG hat somit zum 18. November 2023 für die Jahre 2020, 2021 und 2022 erfolgen.
Weitere Informationen dazu sind auf der folgenden Seite zu finden:
www.gesetze-im-internet.de
Einen Überblick zu weiteren Änderungen in 2024 finden Sie auf der Seite der Deutschen Handwerks Zeitung.
Weitere Ausführungen sowie die Originaltexte der Verordnungen finden Sie hier.
Ansprechpartner
Beratungsstelle für Innovation und Technologie (BIT)
Tel. 09431 885-304
Fax 09431 885-285304
Veranstaltung
26.11.2024 - Nordbayerisches Forum zum Pakt Holzenergie
Die Beratungsstelle für Innovation und Technologie ist gefördert:
Hinweis: Diese Stelle gehört zum Technologie-Transfer-Netzwerk des Handwerks und wird als "Beratungsstelle für Innovation und Technologie" vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWi) und dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie gefördert. Weitere Informationen finden Sie auf der zentralen Webseite www.bisnet-handwerk.de. Weitere Informationen zur zentralen Leitstelle für Technologie-Transfer im Handwerk finden Sie hier.